Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Rechtsanwalt

Karl Brenner

 

Vielen Dank für Ihr Interesse, Antworten auf Ihre Rechtsfragen auf den Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts und angrenzenden Gebieten zu suchen. Ich hoffe, Sie finden, was Sie suchen. Andernfalls schicken Sie mir eine E-Mail. Ich werde mich bemühen, die erbetene Information für Sie zu beschaffen.

 

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Und hier Kostenrechner in  Bußgeldsachen und Strafsachen

(beide von RAin Grit Andersch, Berlin)

Einen  Bußgeldrechner, auch für Inhaber eines Probeführerscheins finden Sie hier: Bußgeldrechner

Und hier:

Bußgeldkatalog: Buße-Punkte Fahrverbot bei www.Kfz-Auskunft.de

 

Neu eingestellte Urteile und andere Infos per  2/2010:

 

Sinn der Selbstanzeige nach dem Bundesgerichtshof (BGH NStZ 1987, 562) – eine Tat i.S. § 371 AO kann auch schon durch einen Privatmann oder die schweizer Polizei entdeckt sein – zum Umfang der Selbstanzeige

Steuerrecht – das Faktor-Verfahren ab 1.1.2010 – neue Steuerklasse

Anschlussinhaberin haftet auch für Ehemann und Kinder bei unberechtigtem Download-Angebot von fast 1.000 Musiktiteln, OLG Köln - 12/09

Bußgeldbescheid verboten, wenn in derselben Sache ein Verfallbescheid erlassen wird - § 29a schließt im Verhältnis zu §§ 17 und § 30 OWiG nur ein Lücke

Bei Rot über die Ampelkreuzung, einen Unfall verursacht und dennoch kein Bußgeld, sondern Einstellung nach § 47 I OWiG: Behörde hat Verständnis.

Vorsicht beim Parken auf privaten Parkflächen - Abschleppkosten trägt der Falschparker - BGH Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08

Verkehrsordnungswidrigkeiten – Verjährung durch Bußgeldbescheid – Zustellung binnen zwei Wochen nach Erlass des Bußgeldbescheids unterbricht die Verjährung oder Zustellung noch innerhalb der Verjährungsfrist – Anhörungsbogen bringt keine Unterbrechung, wenn er nicht die erste Vernehmung ist – bei „Anhalteanzeigen“ macht die Polizei die erste Vernehmung - §§ 31, 33, 55 OWiG

Mietzieheffekt (OlG Hamm) Rotampel-Verbotsirrtum-Tatbestandsirrtum  1. Bei der irrigen Annahme des Betroffenen, eine Lichtzeichenanlage zeige Dauerrot und sei daher defekt, handelt es sich um einen Tatbestands- und nicht um einen Verbotsirrtum. 2. Zum Absehen von der Festsetzung eines Fahrverbots, wenn der Betroffene vor einer Lichtzeichenanlage zunächst anhält, diese dann aber bei Rot in der irrigen Annahme, die Ampel sei defekt, überfährt (Mietzieheffekt).

Droht ein Bußgeldbescheid: Fragebogen für den Verteidiger Wenn Sie beabsichtigen, sich anwaltlich vertreten zu lassen, dann schauen Sie sich den Ihnen von der „Bußgeldstelle“ übersandten Bußgeldbescheid oder Verfallbescheid an, entnehmen Sie von dort die Daten. Falls Sie noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben, versuchen Sie, die Fragen anhand etwa vorhandener Unterlagen und / oder Ihrer Erinnerung zu beantworten.

 

 

 

 

   
 
 
    Schweigt der Fahrzeughalter auf den ihm als Halter übersandten Anhörungsbogen wird er sich das Bußgeld ersparen können (27.5.2008)

4. Säumiger Mieter Wasser abstellen verboten OLG Saarbrücken – geht doch sagt Kammergericht Berlin

 

 

 Zu den Sachgebieten

Sie finden unter anderem:

Urteile, Hinweise, Fälle, sonstige Beiträge und Rechtsinfos:

OWiG - Urteile, Fälle mit Lösungen, Tipps, Seminare, Verfall, Bußbescheide, Muster, Gewinnabschöpfung, Verfallbescheide, Verjährung, Tateinheit, Tatmehrheit, prozessuale Tat, Zwangsvollstreckung, Störer, Baurecht, Lebensmittelrecht, Abfallrecht, Gewerberecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, Bußgeldbescheide gegen Unternehmen, Gesellschaftsrecht,  BGB -, HGB - Rechtsfragen, Steuerrecht- Rechtsberatung durch Rechtsanwalt

§§ 1, 9, 10, 11, 14, 17, 19, 20, 29a, 30, 31, 33, 39, 46,47, 55, 56, 66, 67 ,69, 62, 111, 107, 130  Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG

§§ 98, 102, 103, 105, 52, 53, 72, 152, 136, 153, 161, 163, 163b, 264 Strafprozessordnung - StPO

StVO: Ruhender Verkehr §§ 12, 42 StVO

Schwarzarbeit  § 1, § 2

Steuerrecht (AO, KAG): §§ 370, 378 AO

§ 73c Strafgesetzbuch – StGB

 

Geändert:  03.04.2011 20:38:11

 


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Stand: 18.03.11