Esser untermauert Staatshaftungsklage – Anfangsverdacht - Schadensersatz
"Justizminister kann Position nicht aufrechterhalten" /
Gutachten
Klaus Esser, ehemaliger
Vorstandsvorsitzender des Mannesmann-Konzerns, hat seine Staatshaftungsklage
gegen das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Gutachten untermauert. Darin kommt
der renommierte Staatsrechtler Fritz Ossenbühl zu dem Urteil, daß Essers
Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit "hoch einzuschätzen" seien. Esser sieht
sich bestätigt: "Justizminister Jochen Dieckmann kann seine Äußerung hiernach
mit Sicherheit nicht aufrechterhalten", sagte Esser gegenüber dieser Zeitung.
Dieckmann hatte Essers Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Justiz als "haltlos"
bezeichnet.
In seiner Zivilklage wirft Esser den Strafverfolgern vor, gegen ihn ohne
konkreten Anfangsverdacht zu ermitteln und das Verfahren um die Abfindungs- und
Anerkennungszahlungen nach der Übernahmeschlacht mit Vodafone zu verschleppen.
Seine Anschuldigungen richten sich vornehmlich gegen Generalstaatsanwalt Lothar
Sent, dem er Geheimnisverrat und Willkür unterstellt. Sent soll Journalisten
eines Nachrichtenmagazins im März des vergangenen Jahres vorab über die
Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Esser informiert haben.
Staatsrechtler Ossenbühl sieht in der Amtshaftungsklage den wirksamsten Schutz
eines Bürgers gegenüber rechtswidrigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Im
Fall Esser kann Ossenbühl keine Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung der
Organe der Mannesmann AG erkennen, so daß die Fortführung des
Ermittlungsverfahrens seiner Meinung nach eine Amtspflichtverletzung der Justiz
darstellt: "Angesichts der vorstehenden Erfordernisse für die Wiederaufnahme von
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Weisung des Generalstaatsanwalts
Sent vom 12. März 2001 ein äußerst dürftiges und inhaltlich defizitäres
Dokument, das den Erfordernissen einer lege artis notwendigen Begründung für die
Neuaufnahme des Ermittlungsverfahrens nicht entfernt genügt", heißt es in dem
Gutachten, das dieser Zeitung vorliegt. Pflichtwidrig sei nicht nur die
Fortführung des Verfahrens, sondern schon dessen Einleitung, weil dafür
"tatsächliche Anhaltspunkte" nötig seien, die den Anfangsverdacht begründen.
Ossenbühls Einschätzung steht im krassen Widerspruch zum Umgang Dieckmanns mit
der 235 Seiten starken Anklageschrift. Das nordrhein-westfälische
Justizministerium hatte Essers Amtshaftungsklage zu einem Zeitpunkt abgewiesen,
als sie ihm offenkundig noch nicht vorlag und zur Begründung auf eine zu dem
Zeitpunkt bereits vier Monate alte Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde
verwiesen. Die vom Justizministerium mit der Klärung beauftragte Kölner
Generalstaatsanwaltschaft wies Essers Beschwerde ebenfalls zurück. Die
Amtshaftungsklage soll im März 2003 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt
werden (Quelle: Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 04.09.2002, Nr. 205 / Seite 14)