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LMBG amtliche Lebensmittelüberwachung in Thüringen - Aufgaben - Offenbar auch als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft
Aus dem nachfolgenden Text ergibt sich der Schluss, dass zumindest „angedacht“ ist LM zu Ermittlungsbeamten zu bestellen:http://www.thueringen.de/thgsta/lexikon/ermittlungsverf.htm Federführend offenbar nach dem Impressum:
Thüringer Staatskanzlei Erhält die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einer Straftat, so ist sie nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Strafprozessordnung - StPO -) verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Sie hat allerdings im Zuge dieses Verfahrens nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, die in Gefahr sind, verloren zu gehen oder beiseite geschafft zu werden (§ 160 Abs. 2 StPO). In der Regel werden die ersten Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen von der Polizei und anderen zu „Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft“ bestellten Ermittlungsorganen (z.B. Zoll-, Finanz- und Forstbeamte oder Beamte der Lebensmittelüberwachung) unter Leitung der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Diese erfüllt die Funktion der „Herrin des Ermittlungsverfahrens“, d.h. ihr obliegt dessen Leitung. Wegen dieser primären Ermittlungstätigkeit der Polizei ist es zweckmäßig, Strafanzeigen unmittelbar den zuständigen Polizeidienststellen mitzuteilen. Nach Durchführung der Ermittlungen legt diese dann die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft vor. Strafanzeigen können aber auch bei dem zuständigen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft erstattet werden. Möglich ist hier sowohl die Abgabe einer schriftlichen Strafanzeige als auch die Erstattung der Strafanzeige zu Protokoll des Rechtspflegers. Die Staatsanwaltschaft beendet das Ermittlungsverfahren durch die Einstellung des Verfahrens, wenn keine Straftat vorliegt oder nachweisbar ist (§ 170 StPO), bzw. ,wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Einstellung "opportun" erscheint, so z.B. wegen geringer Schuld, bereits anderweitiger erheblicher Verurteilungen oder wenn zivil- oder verwaltungsrechtliche Vorfragen zu klären sind (§§ 153 ff. StPO, Opportunitätsprinzip). Bieten die Ermittlungen hingegen genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage (man spricht hier von einem „hinreichenden Tatverdacht“), so erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. Einer Anklage stehen bei Straftaten von geringerem Gewicht der Strafbefehlsantrag, der Antrag im beschleunigten Verfahren und der Antrag auf Entscheidung im vereinfachten Jugendverfahren gleich.
+++++ Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren und vor Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu schützen. Im Freistaat Thüringen sind mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung folgende Behörden beauftragt: • Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Abteilung Veterinärwesen Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz • Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Die Untersuchung und lebensmittelrechtliche Begutachtung der von letzteren Behörden entnommenen Proben erfolgt im Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Stichprobenweise wird die von den Betrieben zu gewährleistende Konformität der von ihnen hergestellten und in Verkehr gebrachten Produkte mit den Rechtsbestimmungen geprüft. Weiterhin werden die hygienischen Bedingungen, unter denen Lebensmittel hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht werden, durch Inspektionen kontrolliert. Beschwerden von Verbrauchern oder Betrieben wird nachgegangen. Im Falle der Beanstandung von Produkten oder bei Mängeln in den Betrieben werden entsprechende behördliche Maßnahmen zur Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustandes eingeleitet. Soweit erforderlich, wird bei den zuständigen Staatsanwaltschaften Anzeige erstattet. Die Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel, Zusatzstoffe, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände herstellen sowie von Einrichtungen des Lebensmittelhandels beinhaltet • regelmäßige Überprüfungen (Betriebskontrollen) • Entnahme von Proben • Kontrolle schriftlicher Aufzeichnungen und Unterlagen. Das gilt auch für Betriebe und Einrichtungen, die den fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlichen Vorschriften unterliegen. Die Überwachung erfolgt auf allen Herstellungs- und Vermarktungsstufen. Darüber hinaus existiert eine die Landesgrenzen überschreitende Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden bei der Ermittlung von Verstößen und bei der Information zu Vorkommnissen mit überregionaler Bedeutung. Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in Thüringen veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit im Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung. +++++++
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