Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuer (ZfZ Nr. 6, 2003, 185 ff):

Aufsatz: Geldbuße und Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils nach dem Bruttoprinzip jetzt auch gegen die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) – Änderung des § 30 OWiG

Der Autor (Karl Brenner, Rechtsanwalt, Richter am Amtsgericht a.D. a. D., Zollamtmann a. D., Saarbrücken) behandelt die Frage, ob auch gegen die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) eine Geldbuße (einschließlich der Gewinnabschöpfung) nach § 30 OWiG verhängt werden kann. Er behandelt in diesem Zusammenhang die Schwerpunkte: Butto – Nettoprinzip, den hinreichenden Tatverdacht (nur wenn er vorliegt, kann ein Bußgeld verhängt werden), die besonderen Beweiserleichterungen hinsichtlich des Täters bei Anwendung des § 30 OWiG, den selbständigen Bußbescheid nach § 30 Abs. 4 OWiG.

Der Verfasser kommt zu folgendem Ergebnis: Seit der Änderung des Gesetzes zum 29. 8. 2002 (BGBl I 2002 Nr. 61 vom 29. August 2002, Seite 3387) gelten die Regeln des § 30 OWiG auch für die GbR. Daher können gegen die GbR als solche Geldbußen verhängt werden, kann beim Unternehmen selbst der Gewinn abgeschöpft werden. Die GbR ist der OHG insoweit gleichgestellt worden.

 

 

 

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Stand: 18.03.11