Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Der glückliche Dieb

Einem Dieb gelang es, in Ihrem Amt 11 Scheckhefte nebst EC-Karten zu klauen. Er hob innerhalb eines Tages 60.000 DM ab. Für 50.000 DM hat er am 2. Tag einen PKW gekauft. Am 5. Tag wird er erwischt, als er gerade den letzten Scheck einlösen wollte. Das Amtsgericht erlässt wegen des Vorfalls am 5. Tag einen Strafbefehl über 30 Ts à 30. DM.

Was tun Sie?

1.        Sie loben Staatsanwaltschaft und Gericht (-10).

2.        Sie beschweren sich bei der Staatsanwaltschaft und Polizei, dass nur der eine Fall geahndet wurde (+10).

3.        Sie geben sich mit der Antwort der Polizei zufrieden: „Was hätten wir denn sonst tun sollen“ (Zufrieden nein: 10, falls Begründung)?

4.        Sie machen der Polizei hinsichtlich Ihrer Antwort in Ziff. 0 einen Vorschlag.

·         Alle Fälle ermitteln (3).

·         Alle Fälle, soweit nachweisbar (5)

·         Alle „wesentlichen Fälle“ (5, falls Begründung: 10)

 

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Stand: 18.03.11