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Wenn der Betroffene oder Zeuge von seinen Rechten Gebrauch macht, kann er dennoch Nachteile haben: Fahrtenbuch - Kostentragung nach § 109a OWiG
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Verstoß bei der Führung bzw. Aufbewahrungsfrist eines Fahrtenbuchshttp://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/fahrtenbuch.html
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