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Wer falsch tankt riskiert den Versicherungsschutz Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wer den falschen Kraftstoff tankt und dadurch den Motor seines Wagens beschädigt, seinen Versicherungsschutz verliert. Der entstandene Schaden stellt nämlich keinen Unfallschaden sondern einen nicht versicherten Betriebsschaden dar. Ein Fahrer hatte aus Versehen den falschen Kraftstoff getankt und bei der anschließenden Fahrt den Motor beschädigt. Sein Versicherungsvertrag enthält mit § 12 Abs.1 II e AKB eine Ausschlussklausel für Betriebsschäden. Dazu gehören nach dem allgemeinen Verständnis Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Wagens entstehen können. Dazu gehört auch falsches Tanken. Die Versicherung braucht die Reparatur also nicht zu bezahlen. (BGH 25.6.2003, IV ZR 322/02) |
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