Home Nach oben Kommentar Inhalt Stichworte

Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

__________________________________________________________________________________________________________

Home

Unfallschaden Abrechnung auf Gutachterbasis keine Reparatur - 6 Monate weiterfahren, erst dann verkaufen - vollen Betrag - BGH

Der Fall:

Ich hatte einen Verkehrsunfall, einen Auffahrunfall. Ich stand an der roten Ampel und von hinten ist mir jemand aufs Auto gefahren. Der Unfallfahrer gebührenpflichtig verwarnt. Mein Auto ist schon älter und sollte bald verkauft werden. Kann ich den vom Gutachter errechneten Schaden an meinem Auto ausgezahlt werden? Oder muss ich reparieren lassen?

Das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshof
BGB § 249
Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.
BGH, Urteil vom 23. 5. 2006 - VI ZR 192/ 05

Ergebnis also:

Wenn der Geschädigte den Wagen noch 6 Monate weiter gefahren hätte, hätte er den vollen Ersatz der vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten verlangen können. Obere Grenze für den Reparaturkostenersatz ist der Wiederbeschaffungswert.

Das Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006-5-23&nr=36580&pos=9&anz=14

 

Home ] Nach oben ]

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: kbrenner@netmedia.de mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website.
Copyright © 2008 Rechtsanwalt Karl Brenner, Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken
Stand: 04.02.10