Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Lebensmittelrecht ( LFBG) Brüsseler Kommission will Lebensmittelkontrollen verschärft

Vorbemerkung:

Hörer meiner lebensmittelrechtlichen Seminare werden sich erinnern, dass die Ergebnisse unserer Diskussionen regelmäßig zu dem Ergebnis führten, dass mit verwaltungsrechtlichen Sanktionen allein - aus mehreren Gründen - Rechtsverstöße von Lebensmittelherstellern, Lebensmittelhändlern, insbesondere aber auch von Gastwirtschaften (ich darf an den Fernsehbericht "die Kakerlaken-Cops" erinnern) nicht ausreichen können, Rechtsverstöße - selbst der erwischten Täter - für die Zukunft zu verhindern. Wer für vorgefundene katastrophenähnliche Verhältnisse beispielsweise in seinem gastronomischen Betrieb lediglich mit einem Verwarnungsgeld bedacht wird, obwohl möglicherweise mehrere 1.000 EUR die angemessene Sanktion für die konkreten Verstöße wäre, von dem kann nicht erwartet werden, dass er sich künftig an die Vorschriften hält. Es sich überdies auch wider die Gerechtigkeit, dass die Gewinne aus den lebensmittelrechtlichen Verstößen dem Bußtäter bzw. Straftäter verbleiben, und er lediglich mit einer trinkgeldähnlichen Geldbuße oder im Strafverfahren mit einer" läppischen" Geldstrafe bestraft wird. Das hat eine erhebliche Sogwirkung: Gesetzestreue Unternehmer werden sich fragen - und sich häufig für eigene Gesetzesverstöße entscheiden: Warum halte ich mich eigentlich an die strengen Gesetze, wenn Verstöße der Konkurrenz  nicht mehr kosten als ein simpler Parkverstoß?

Daher ist der EU-Kommission voll und ganz zuzustimmen.

Bei Verstößen drohen den Mitgliedsländern Vermarktungsverbote und Handelssperren / Lehre aus Skandalen gezogen

  LFBG EU: Bussgelder müssen seinBei Schlendrian und Schlampereien in der Lebensmittelkontrolle drohen den EU-Mitgliedstaaten künftig Vermarktungsverbote und Handelssperren. Das geht aus einem für kommenden Mittwoch angekündigten Vorschlag hervor, mit dem die Europäische Kommission nach der Serie von Lebensmittel- und Futterskandalen schärfere Durchgriffsmöglichkeiten gegen die EU-Länder beansprucht.

 Damit bekommt die Verbraucherschutzpolitik eine ganz neue Qualität: Denn bisher kann die Kommission Exportverbote erst verhängen, wenn bereits verseuchte oder gesundheitsgefährdende Ware auf den Markt gelangt ist. Künftig setzt sich ein Mitgliedstaat diesem Risiko schon dann aus, wenn ihm die Kommission nachweist, daß seine Gesetze und die Arbeit der Überwachungsbehörden den EU-Vorgaben nicht genügen und damit potentiell eine Gefahr für die Verbraucher besteht.

 Notwendig sei ein "neues Instrument", um das Lebens- und Futtermittelrecht der Gemeinschaft durchzusetzen, heißt es in dem Entwurf, der dieser Zeitung vorliegt. Ursprünglich hatte Verbraucherkommissar David Byrne sogar verlangt, Mängel in den Kontrollsystemen durch die Streichung von EU-Subventionen zu ahnden. Dagegen waren aber in der Kommission rechtliche Bedenken laut geworden. Allerdings halten auch Byrnes Kollegen ein wirksameres Druckmittel gegen säumige Mitgliedstaaten für unerläßlich, damit sich Lebensmittelaffären wie BSE oder Nitrofen nicht wiederholen. Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind ein stumpfes Schwert. Die Verfahren ziehen sich über Jahre hin, und selbst bei einer Niederlage müssen die beklagten Länder zunächst keine Sanktionen befürchten.

 Bei der Neuregelung spielt offenbar auch die Sorge eine Rolle, daß der Ehrgeiz der neuen Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Lebensmittelrechts nach dem EU-Beitritt im kommenden Jahr erlahmen könnte. Für zahlreiche Bewerberländer sei es eine "ernsthafte Herausforderung", ihre Kontrollsysteme auf das von der EU verlangte Niveau zu bringen, heißt es in dem Entwurf. Damit komme auf die Kommission eine "neue Dimension der Verantwortung" zu.

 Daß die heutigen Mitgliedstaaten als Vorbild für die neuen nur bedingt taugen, belegen die Berichte des EU-Lebensmittel- und Veterinäramtes über den weitverbreiteten Schlendrian in der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrolle. Vor allem auf die föderal organisierten Mitgliedstaaten wie Deutschland und Belgien fällt ein schlechtes Licht, weil häufig das Zusammenspiel zwischen den für die Kontrollen verantwortlichen Regionalbehörden nicht funktioniert. Deshalb verlangt die Kommission von den Mitgliedstaaten die Erstellung "nationaler Kontrollpläne", die unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Zentralregierung und den Kontrollinstanzen im einzelnen regeln. Das könne der Bundesregierung im Lebensmittelrecht eine stärkere Position gegenüber den Ländern verschaffen, hieß es.

Die zahlreichen Verstöße gegen das EU-Lebensmittelrecht führt die Kommission auch auf unzureichende Strafen für Panscher und Betrüger zurück. Verwaltungssanktionen wie der Entzug von Betriebsgenehmigungen oder die Vernichtung von Ware reichten nicht aus. Die Kommission will alle Mitgliedstaaten verpflichten, bei besonders schweren Verstößen strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen und dafür ein "abschreckendes" Strafmaß in die Gesetzbücher zu schreiben. Ebenso will sie die knapp 200 Drittländer, welche Lebens- und Futtermittel in die Gemeinschaft liefern, stärker in die Pflicht nehmen. Ähnlich wie die Mitgliedstaaten sollen sie umfassende nationale Überwachungspläne ausarbeiten und sich verpflichten, Mindeststandards für die Kontrollen einzuhalten (Quelle: FAZ 3.2.2003)

 

 

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Stand: 18.03.11