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Lebensmittelrecht: Medizinisches Waschmittel (Täuschung) >>> auch in owiz 2/03Die Silbe „med" als Synonym für „medizinisch" weckt beim Verbraucher, wenn sie hinter einer Waschmittelmarke steht, nicht dieselben Erwartungen wie etwa bei der Verwendung für Produkte der Mundhygiene. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 30. Oktober 2002 (6 U 117/02) einen Waschmittelhersteller vom Vorwurf der Verbrauchertäuschung befreit. Auf der Verpak-kung war herausgestellt, daß das Waschmittel keine Parfüm- und Farbstoffe und keinen Konservierungszusatz enthält. Allergiker und Menschen mit sensibler Haut würden der Vorsilbe nur insoweit eine medizinische Wirkung beimessen, als das Waschmittel jedenfalls eine Verstärkung ihrer Erkrankung verhindert (FAZ 12.2.2003). |
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