Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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§ 25a Halter Anhoerung
Verbotsirrtum - Pfefferlendchen
Nachweis 30
hinreichender Tatverdach
Bauschutz-Unternehmer nein
Zustellung und Einspruch
Schwarzarbeit - Ncihtikeit BAG
Verfall - Urteile 1

  1. In einer Rauchergaststätte darf kein „Pfefferlendchen“ serviert werden. Ein Gastwirt, der diese Rechtslage nicht kennt und sich auch nicht beim Ordnungsamt erkundigt handelt vorsätzlich (vermeidbarer Verbotsirrtum) – OLG Koblenz vom 27.1.2010
  2. Überwachungspflicht und Aufsichtspflicht des Unternehmers – 130 OWiG, mögliche Unzuverlässigkeit nach § 35 GewO bei Verstößen nach § 130 OWiG    27.5.08
  3. Wer ist Halter oder Beauftragter, wer muss Kosten nach § 25a StVG tragen? Die gesetzmäßige Anhörung nach § 25a StVG. Eine Anhörung nach § 55 OWiG an den Halter ist rechtswidrig. 

 

 

 

 

 

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Stand: 18.03.11