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Fahren unter
Drogeneinfluss - OVG: Entziehung der Fahrerlaubnis
Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung Nr. 8/2004
(OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 13. Januar 2004, Aktenzeichen: 7 A
10206/03.OVG)
Wer unter "verkehrsrechtlich relevantem" Einfluss von Cannabis-Drogen
(wie Haschisch und Marihuana) Auto fährt, muss mit der Entziehung der
Fahrerlaubnis rechnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in
Koblenz.
Ein Mann aus dem Landkreis Birkenfeld geriet nachts in eine Polizeikontrolle.
Den Beamten fiel auf, dass er sehr redselig und aufgeregt war und eine
verlangsamte Pupillenadaption zeigte. Eine Urin- und Blutprobe ergab eindeutige
Hinweise auf Cannabis. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Sowohl
das Verwaltungsgericht Koblenz als auch jetzt in zweiter Instanz das
Oberverwaltungsgericht bestätigten dies als rechtmäßig.
Ein Autofahrer, der nicht zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Fahren
trennen könne, sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, heißt es in dem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts. "Verkehrsrechtlich relevant" sei
der Drogenkonsum unter zwei Voraussetzungen: Zum einen müsse der Konsument während
der Autofahrt objektiv mindestens 1 ng (= 1 x 10 -9 g) des
Cannabis-Hauptwirkstoffes THC pro ml Blut aufweisen. Zum anderen müssten
cannabisbedingte Beeinträchtigungen wie eine verlangsamte Pupillenadaption
auftreten, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs hätten.
Beide Voraussetzungen hätten hier vorgelegen, so dass die Fahrerlaubnis dem
Mann zu Recht entzogen worden sei.
Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen seine Entscheidung nicht zu.
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