Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Seminar – Zusammenstellung OWiG-Seminare und auf anderen Rechtsgebieten, für die Kreise, Städte und Gemeinden zuständig sind

Inhaltsverzeichnis

1       Zeugenvernehmung. 4

2       Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter 5

3       Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?  6

4       Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis. 7

5       Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte  8

6       Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren. 9

7       Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I: Der materiellrechtliche Teil des OWiGs. 10

8       Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II: Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts  11

9       **Die Haftung für Steuern und Bußgelder 12

10     **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit 13

11     Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) 14

12     Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren. 15

13     Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht 16

14     Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“) 17

15     Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Bearbeitung. 18

16     Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis. 19

17     Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.. 20

18     Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens. 21

19     Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. 22

20     Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts. 23

21     Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft 24

22     Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 25

23     Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme. 26

24     Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren. 27

25     Der Einspruch. 28

26     Das amtsgerichtliche Verfahren. 29

27     Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG.. 30

28     Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG.. 31

29     Das Zusammentreffen von mehreren Gesetzesverletzungen. 32

30     Die Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO) 33

31     Das Gewerberecht 34

32     Gaststättenrecht 35

33     Handwerksrecht 36

34     Bauordnungsrecht 37

35     Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis. 38

36     Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG.. 38

37     Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens. 39

38     Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. 40

39     Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts. 41

40     Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft 42

41     Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 43

42     Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme. 44

43     Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren. 45

44     Der Einspruch. 46

45     Das amtsgerichtliche Verfahren. 47

46     Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG.. 48

47     Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG und ihre Bedeutung für die Ermittlung  49

48     Das Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen. 50

49     Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO) 51

50     Gewerberecht 52

51     Gaststättenrecht 53

52     Handwerksrecht 54

53     Bauordnungsrecht 55

54     ****Bußgeldverfahren in der Praxis /  Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis. 56

55     ****Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte  57

56     ****Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis. 58

57     ****Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler vermeiden im Bußverfahren) 59

58     ***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I, Der materiellrechtliche Teil des OWiG.. 60

59     ***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit 61

60     Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  1 (materieller Teil) 62

61     Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil  2  (verfahrensrechtler Teil) –. 63

62     **Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“) 64

63     **Die Haftung für Steuern und Bußgelder 65

64     **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit 66

65     **Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) 67

66     **Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren. 68

67     *Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. 69

68     *Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht 70

69     *Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung der Bußgeldstellen. 71

70     *Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht 72

71     *Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren. 73

72     *Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren. 74

73     *Personal‑ und Sachbeweis. 75

74     *Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten  76

75     *Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung. 77

76     *Verwaltungs - und Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. 78

77     Die Pflicht der Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne von Bußtäter und Unternehmen abzuschöpfen  79

78     Die unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im Ordnungsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren. 80

79     Gewerberecht und Bußgeldverfahren (eingefügt 28.5.1998) 81

80     Gewinnabschöpfung bei Bußtaten. 82

81     Handels - und  Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung und anderer Wirtschaftsverwaltungsgesetzen. 83

82     Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht 84

83     Irrtum – Beweisen – Ahnden. 85

84     Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs - und Bußgeldverfahren  86

85     Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte) 87

86     Wenn Gerichte zu viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der Verwaltungsbehörde verhängten Bußgelder mindern  88

87     Zustellung und Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und Einziehungsbescheiden im In - und Ausland  89

88     Pflegeversicherung und Ordnungswidrigkeitenrecht 90

89     Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung. 91

90     Das Bußgeldverfahren (Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis. 92

91     Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Behörden. 93

92     Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren. 94

93     Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren. 95

 


 

 

1                      Zeugenvernehmung

Titel des Seminars 

Beweisführung durch Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken – Psychologie der Vernehmung

 

Themenschwerpunkte

 

Wer als Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte die Wahrheit finden will - und das ist seine gesetzliche Aufgabe - muss nicht nur die rechtlichen Vorschriften kennen, die eine Vernehmung von Zeugen und Betroffenen erlauben und erzwingen.

Er muss auch menschliche Schwächen erkennen, die Probleme der Lüge, des Vergessens, der falschen Wahrnehmung. Er muss die Technik besitzen wie Lügen erkannt werden können, sowohl bei einem Betroffenen, noch wichtiger bei einem Zeugen. Das Seminar soll die aussag-psychologischen Grundlagen dafür schaffen, durch überzeugende Vernehmung zumindest die " forensische" Wahrheit zu finden.

 

Aus dem Inhalt:

·          Möglichkeiten und Grenzen des Erkennens von Lügen

·          Formen der Lüge, die Chancen sie zu erkennen

·          das Verhalten der Aussageperson bei Wahrheit und Lügen

·          wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen Lügner stellt, vermeiden kann 

·          Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können

·          Strategien des Lügenentlarvens

·          Taktiken des Lügenentlarvens

·          welche Fähigkeiten und Strategien ein geschickter Lügen aufweist

·          die Probleme des Ermittlungsbeamten - des Vernehmenden

1.1.1.1.1      Irrtümer bei der Zeugenaussagen

·          wenn der Zeuge nicht will

·          wenn die Erinnerung trügt (Gedächtnisirrtümer)

·          die Aussageperson und die Zeugenaussage

·          schlechte und gute Zeugen

·          wie man sachdienliche Zeugenaussagen gewinnen kann

 

·        Der Betroffene als Aussageperson

·        Protokollierung, ihre Möglichkeiten und ihre Fehler

·        Praktische Übungen

·        Aussage-Analyse

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

 

Seminare Ordnungswidrigkeitenrecht

 

2                      Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter

Titel des Seminars 

Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter

 

Themenschwerpunkte

 

Zielsetzung: Es sollen anhand von praktischen Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem Studieninstitut / dem Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen und einer gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und richterlichen Sicht in Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.

Der Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur Bedienstete teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen Sektor tätig sind.

Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts, Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts.

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Vorschriften, den Fall betreffend

 

 


 

 

3                      Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?

Titel des Seminars 

Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?

 

Themenschwerpunkte

 

 

Zielgruppe: Angehörige der Bußgeldstellen im Innen – und Außendienst, Sachgebiets – und Amtsleiter.

Folgende Themengebiete sollen anhand von Fällen aus der Praxis und der Rechtsprechung auf ihre strafrechtliche Relevanz für die öffentlich Bediensteten untersucht werden:

·         Rechtskräftige Bußbescheide werden „zurückgenommen“.

·         Ordnungswidrigkeiten werden überhaupt nicht verfolgt.

·         Ordnungswidrigkeiten werden – wegen zu geringer Personal und Finanzmittelausstattung - nur in geringem Umfang verfolgt.

·         Bei entdecktem ordnungswidrigen Verhalten  wird oft nur der Einzelfall verfolgt und geahndet, die „Serie“ bleibt ungeahndet.

·         Ordnungswidrigkeiten werden mit auffallend geringen Geldbußen geahndet.

·         Ordnungswidrigkeiten werden geahndet, ohne auch den rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil abzuschöpfen.

·         An Personen werden Anhörungsbogen versandt, obwohl die Empfängen als Täter offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Betracht kommen.

·         Es ergehen Bußbescheide, obschon die Tat(en) verjährt ist (sind).

·         Es werden mehrere Bußgeldbescheide erlassen, obschon rechtlich nur ein einziger Bescheid hätte ergehen dürfen.

·         Anhörungsbogen werden mit PZU zugestellt.

·         Ermittlungsauslage werden im Bußbescheid dem Betroffenen nicht auferlegt.

·         Trotz Tatverdachts i.S. § 152 Abs. 2 StPO werden Geschäftsräume nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften betreten, werden Auskunftspflichtige nicht über ihre bußrechtlichen Rechte belehrt.

·          Gesetze werden irrtümlich nicht oder falsch angewendet.

·          Anzeigen von Bürgern werden „einfach“ zu den „Akten gelegt“.

·          Die Bußgeldstellen nehmen ihre Rechte, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, nicht wahr. Die Amtsgerichte stellen [daher] Bußgeldverfahren ein bzw. sie reduzieren die im Bußbescheid ausgesprochen Geldbuße in unangemessener Weise.

·          Bedienstete im Außen – und Innendienst der Bußgeldstellen werden nicht mit aktuellen Gesetzen und Kommentaren, nicht mit Rechtszeitschriften ausgestattet.

Bediensteten im Außen – und Innendienst der Bußgeldstellen wird  keine oder nur in unzureichende Möglichkeit gegeben, an fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

4                      Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis

Themenschwerpunkte

 

1)       Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten

2)       Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen

·         Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte Beweismittel?)

·         Für das Bußgeldverfahren.

3)       Ermittlungsziele

·         Einzeltat ermitteln und ahnden

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden

4)       Ermittlungstaktiken

·         Zeuge als Beweismittel

·         Betroffener als Beweismittel

·         Halter als Beweismittel

·         Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel

·         Unternehmen und „Vorsteher“

·         Verbandsgeldbuße

5)       Anhörungsbogen oder Vernehmung

6)       Ahndung

·         Zumessung der Geldbuße

·         Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße

·         Verfall

7)       Gerichtssicherheit

·         Beweise

·         Bescheide

8)       Mit dem Gericht geschickt umgehen

9)       Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

5                      Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte

Themenschwerpunkte

 

Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu erkennen.

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

1.    Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen

2.    Polizei, Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise

3.    Bußgeldbescheid

4.    Bußgeld, Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen – Verfall

5.    Verfahren nach Erlaß des Bußbescheids

6.    Gerichte und ihre Entscheidungen

7.    Logisches, kreatives Denken,

8.    Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken

9.    Planvolles Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren

10. Richtiger Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten

11. Methodisches Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren

12. Mit Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

3 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO

 

 

 


 

 

6                      Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

Titel des Seminars 

Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

Themenschwerpunkte

 

Jedes Bußgeldverfahren kann über die Vermittlung der  Staatsanwaltschaft beim den Gerichten landen und von diesen entschieden werden. Spätestens dann zeigt sich, ob die Ermittlungsbehörden das konkrete Bußverfahren in rechtlich zulässiger und  gerichtssicherer Weise bearbeitet haben. Aber auch bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht ohne jeglichen Rechte. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden nur auch wahrgenommen werden.

Als Schwerpunkte sind vorgesehen:

Im bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum Beispiel:

 

Vermeiden von Fehlern:

1)       Bei der Verdachtsgewinnung

·         Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären

·         Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe

·         Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils

·         Ermittlung bzw. Schätzung des Vermögensvorteils

2)       Beim Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren

·         durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,

·         bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,

·         bei eigener Ermittlungstätigkeit, beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als „Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffene und Zeugen,

·         Bei der Suche nach Sachbeweismittel.

·         Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)

3)       Beim Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide

4)       Iinsbesondere den Rechtsfolgeentscheidungen, n der Beziehung zu den Verteidigern, Betroffenen, Zeugen,.

5)       Bei den Abgabeberichten an die Staatsanwaltschaft.

6)       Im Verhältnis zu den Gerichten .(Ermittlungs- und Spruchrichter).

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 


 

 

7                      Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I: Der materiellrechtliche Teil des OWiGs

 

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I

Der materiellrechtliche Teil des 0WiGs

Themenschwerpunkte

 

1.    Voraussetzungen der Ahndung

2.    Handlungs‑ und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. § 264 StPO),

3.    unechtes Unterlassungsdelikte,

4.    Fahrlässigkeitsdelikte,

5.    Teilnahme (Beteiligung),

6.    Aufsichtspflichtverletzung,

7.    Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen,

8.    Tatbestandsirrtum,

9.    Verbotsirrtum,

10. Verjährung,

11. Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

8                      Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II: Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts

Titel des Seminars 

Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts

Themenschwerpunkte

 

1.    Die Leitung von Bußgeldverfahren,

2.    die Bearbeitung von Anzeigen der Polizei, eigenen Mitarbeitern und Bürgern,

3.    Durchführung von Ermittlungshandlungen (z.B. Beschlagnahme, Durchsuchung, Durchsicht von Geschäftsunterlagen,

4.    Vernehmung von Betroffenen und Zeugen),

5.    Abschlußverfügungen,

6.    Erlaß von Bußgeldbescheiden,

7.    die rechtliche und sachliche Behandlung von Einsprüchen,

8.    die Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche Verfahren,

9.    Rechte und Pflichten der Verwaltungsbehörde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gegenüber.

10. Neue Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und die StPO

 

 


 

 

9                      **Die Haftung für Steuern und Bußgelder

Titel des Seminars 

Die Haftung für Steuern und Bußgelder

Themenschwerpunkte

 

Haftung nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz), Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz,  nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz

Haftung natürlicher Personen:

Täter, Mittäter und  einer Steuerstraftat

Beteiligte nach § 14 OWiG

GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen Haftung von Organen juristischen Personen und  Personenvereinigungen, insbesondere: von

Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft

Haftung der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft

Die Durchgriffshaftung bei der GmbH

Haftung im Konkursverfahren

Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern

Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere Sicherungsmöglichkeiten,  Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem Anfechtungsgesetz‑

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

 2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und Ermittlungsbeamte

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

AO, BGB und HGB

 

 

 


 

 

10               **Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Titel des Seminars 

Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar wird die materiell-rechtlichen  und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird aufgezeigt: Die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die festzusetzenden Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden

Schwerpunkte

Abgrenzungskriterien: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Erscheinungsformen der Schwarz - und Leiharbeit

Die Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?

Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Rechtsfolgen: Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern und Unternehmen

Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

s. Müller pp S. 203 x

Mißachtete Rechtsprechung durch die Ermittlungsbehörden?

Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB

 

 


 

 

11               Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Titel des Seminars 

Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei  juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)

Themenschwerpunkte

 

Das Seminar wird aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden. Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten. Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.

Schwerpunkte:

Unternehmensformen,

Betriebsbezogene Pflichten

Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)

Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens

Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG

Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Gewinnabschöpfung und Verfall nach §§ 17 Abs. 4, 30 Abs. 3, 29a OWiG

Andere Nebenfolgen

Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen

Wechsel der Unternehmensform

Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden

Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG

 

 


 

 

12               Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Titel des Seminars 

Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren

Themenschwerpunkte

 

1.       Buß - und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997

2.        Unterschiede zur alten Gesetzesfassung

3.       Ahndungskatalog des LFBG

4.       Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

5.       Ermittlung und Ahndung

6.       Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen

7.       Ordnungswidrigkeiten

8.       Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

9.       Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis

10.   Beweisprobleme

11.   Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des Wettbewerbs

12.   Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der Bußgeldstellen

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO und LMBG

 

 


 

 

13               Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Titel des Seminars 

Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht

Themenschwerpunkte

 

Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:

 

Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

Geschützte Rechtsgüter

Beweisfragen

Ahndbarkeit durch Unterlassen

Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen

Die Verantwortung von Amtsträgern

Angemessene Ahndungen

Neue Gerichtsentscheidungen

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften

 

 

 


 

 

14               Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)

Titel des Seminars

Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich

Themenschwerpunkte

 

1.    Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren

2.    Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten

3.    Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen

4.    Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten

5.    Beweisfragen

6.    Buß - und strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern

7.    Bußgeldtatbestände des Umweltrechts

8.    Die Verantwortung von Amtsträgern

9.    Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im Bußgeldverfahren

10. Fallbesprechungen

11. Gerichtsentscheidungen

12. Geschützte Rechtsgüter

13. Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur  Aufrechterhaltung des Wettbewerbs

14.  Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO, Umweltvorschriften

 

 


 

 

15                Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Bearbeitung

Titel des Seminars 

Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Themenschwerpunkte

 

Schwerpunkte

Täterermittlung

Beteiligung

Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)

Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung, Anfechtung, Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)

Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Einziehung von Kraftfahrzeugen

Fahrverbot

Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

Formalverstöße - und Verfolgung

Das Opportunitätsprinzip in der Alltagspraxis (Verfolgung und Ahndung zur Stärkung der Gemeindekasse)

Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches Ermittlungsverhalten

Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren

Verjährung

Kosten und Auslagen

Wiederaufnahmeverfahren

Fallbeispiele und  Gerichtsentscheidungen

 

Leitung des Seminars

Karl Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO

 

 


 

 

 

Seminare „Ordnungswidrigkeitenrecht“ („Workshop-Seminare“)

 

16               Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Im Seminar wird die beweistechnisch und ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden  damit unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:

Ferner werden trainiert:

  • Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
  • die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung, die gerichtsichere Beweiserhebung,
  • die Gestaltung der jeweils erforderlichen Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161 Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und Geschäftsräumen).

Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG und  StPO

 

 


 

 

17               Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

  • Die Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
  • Die rechtlichen Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Vorwerfbarkeit)
  • Abgrenzung zu Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
  • Die Beweiserhebung
  • Die ermittlungstaktische Vorgehensweise
  • Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ – Buchführungs – und Belegprüfung
  • Gestaltung der erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
  • Der Bußbescheid, der Verfallbescheid

 

 

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG)

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 

 

 


 

 

18               Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Ermittlungstaktik – Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? Oder besser: Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?

Darf die Gemeinde bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?

Wann darf ein Bußgeldbescheid erlassen werden (Anfangsverdacht – hinreichender Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)

Die Möglichkeiten und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle

Keine Geldbuße gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll, prozessökonomisch?

Forderung der Oberlandegerichte: Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse abgeschöpft werden. Was tun?

Mehrere Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – nur ein Bußgeldbescheid (die prozessuale Tat und der Bußklageverbrauch)!

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 


 

 

19               Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

 

Wider die optimale Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als Alternative?

Die Ermittlung aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.

Ermitteln und Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46 II OWiG, 170 StPO.

Verwertungsverbote  von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung

Das tatenlose Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der Rechtsprechung.


 

 

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG  und  StPO

 

 


 

 

20               Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Der Bußbescheid – sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung

Die Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen

Pflichtverteidiger für das Bußverfahren? Vorteilhaft?

Unzufriedenheit mit dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt

Die rechtlich richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies  zu vermeiden

Kosten, insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt werden müssen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

OBG,

 

 


 

 

21               Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung - gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als

Hüterin unserer Wirtschaftsordnung -

Hüterin der Umwelt -

Hüterin der legalen Arbeitsplätze -

Hüterin der Sonntags – und Nachtruhe -

Hüterin der Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -

Hüterin des legalen Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.

Die Bußgeldstelle: Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen Verfahren – im Vollstreckungsverfahren?

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

22               Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Die rechtlichen, sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen

Die Berechnung des Vermögensvorteils

Die Schätzung des Vermögensvorteils

Der gerichtssichere Nachweis des Vermögensvorteils

Die Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche

Der Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der Geldbuße

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

23               Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Verjährungsarten

Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiederaufnahmeverfahren

Rechtsfolgen

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

24               Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Betretungsrechte und Mitwirkungsrechte nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen – Anfangsverdacht und seine rechtlichen Folgen

Durchsuchen und Beschlagnahmen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nach der StPO

Sicherheitsleistung und Zustellungsbevollmächtigte

Identitätsfeststellung

Rechte und Pflichten bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

25               Der Einspruch

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Form und Frist

Die Pflichten und Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch

Wiedereinsetzung in der vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist

Die Einspruchsentscheidung

Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids

Die Kosten  - und Auslagenentscheidung

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

26               Das amtsgerichtliche Verfahren

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Das Bußgeldverfahren und die gerichtlichen Anforderungen dafür – wer sie nicht kennt, wird häufig scheitern

Vorbereitung der Hauptverhandlung

Verhältnis Gericht – Verwaltungsbehörde, vor, während, nach einer Hauptverhandlung

Beweisaufnahme

Abschluss des gerichtlichen Verfahrens

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

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Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO

 

 

 


 

 

27               Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG

 

Titel des Seminars

 

Themenschwerpunkte

 

 

Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.

Folgende Punkte sind vorgesehen:

Falsche Namensangabe

Unzulässiger Lärm

Belästigung der Allgemeinheit

Grob anstößige und belästigende Handlungen

Verbotene Ausübung der Prostitution und die Werbung für Prostitution

Der Vollrausch

 

Leitung des Seminars

Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken

Anschrift

Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken

Telefon

Fax

Tel. 0681 – 63.85.51 oder 6.29.73

Fax  0681 – 63.85.89

Honorar

 

Dauer

2 Tage

Termine

 

Veranstaltungsort

 

Benötigte Medien

à         Tafel

à         Tageslichtschreiber

Zielgruppe 

Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter

 

Bemerkungen

 

 

Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen

OWiG, StPO