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Seminar –
Zusammenstellung OWiG-Seminare und auf anderen Rechtsgebieten, für die Kreise,
Städte und Gemeinden zuständig sind
Inhaltsverzeichnis
1
Zeugenvernehmung.
4
2
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
5
3
Nicht – oder Falschanwendung von Ordnungwidrigkeitenvorschriften –
Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?
6
4
Ermitteln und Ahnden in der Bußgeldpraxis.
7
5
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
8
6
Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren.
9
7
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I: Der materiellrechtliche
Teil des OWiGs.
10
8
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II: Der verfahrensrechtliche
Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts
11
9
**Die Haftung für Steuern und Bußgelder
12
10
**Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und
Leiharbeit
13
11
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen
Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)
14
12
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
15
13
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
16
14
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz durch
(höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
17
15
Verkehrsordnungswidrigkeiten und ihre Bearbeitung.
18
16
Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen
Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis.
19
17
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG..
20
18
Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens.
21
19
Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
22
20
Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts.
23
21
Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
24
22
Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen
Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
25
23
Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme.
26
24
Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren.
27
25
Der Einspruch.
28
26
Das amtsgerichtliche Verfahren.
29
27
Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG..
30
28
Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG..
31
29
Das Zusammentreffen von mehreren Gesetzesverletzungen.
32
30
Die Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO)
33
31
Das Gewerberecht
34
32
Gaststättenrecht
35
33
Handwerksrecht
36
34
Bauordnungsrecht
37
35
Die „Verbandsgeldbuße“ (Geldbuße und Gewinnabschöpfung bei juristischen
Personen und Personengesellschaften) in Rechtstheorie und Rechtspraxis.
38
36
Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG..
38
37
Ausgewählte Schwerpunkte des Bußgeldverfahrens.
39
38
Die 5 Hauptsünden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten.
40
39
Besondere Probleme des Ordnungswidrigkeitenrechts.
41
40
Die Bußgeldstelle als Quasi - Staatsanwaltschaft
42
41
Gewinnabschöpfung – Verfall – bei natürlichen Personen, juristischen
Personen, Personengesellschaften und der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
43
42
Die Verjährung, Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme.
44
43
Eingriffsrechte im Bußgeldverfahren.
45
44
Der Einspruch.
46
45
Das amtsgerichtliche Verfahren.
47
46
Einzelne Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG..
48
47
Tatbestands – und Verbotsirrtum und andere Irrtümer nach dem OWiG und
ihre Bedeutung für die Ermittlung
49
48
Das Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen.
50
49
Makler – und Bauträgervorschriften der Gewerbeordnung (§ 34c GewO)
51
50
Gewerberecht
52
51
Gaststättenrecht
53
52
Handwerksrecht
54
53
Bauordnungsrecht
55
54
****Bußgeldverfahren in der Praxis / Ermitteln und Ahnden in der
Bußgeldpraxis.
56
55
****Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und Erfolgstraining für
Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte
57
56
****Die Ordnungswidrigkeit und ihre Ahndung in der Praxis.
58
57
****Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren / (Fehler
vermeiden im Bußverfahren)
59
58
***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I, Der materiellrechtliche
Teil des OWiG..
60
59
***Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II, der
verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeit
61
60
Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 1 (materieller
Teil)
62
61
Grundlagen der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Teil 2 (verfahrensrechtler
Teil) –.
63
62
**Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich (oder „Umweltschutz
durch (höhere) Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Einziehung“)
64
63
**Die Haftung für Steuern und Bußgelder
65
64
**Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Bußtaten bei illegaler Schwarz - und
Leiharbeit
66
65
**Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei juristischen
Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR)
67
66
**Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren.
68
67
*Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
69
68
*Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht
70
69
*Der gerichtssichere Beweis bei Ordnungswidrigkeiten und die Mitwirkung
der Bußgeldstellen.
71
70
*Der Personal‑ und Sachbeweis vor Gericht
72
71
*Ermittlungen, Beweisführung, Vernehmungstechnik und Vernehmungstaktik
der Verwaltungsbehörden im Bußgeldverfahren.
73
72
*Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und
Bußgeldverfahren.
74
73
*Personal‑ und Sachbeweis.
75
74
*Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung - Bearbeitung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten
76
75
*Verkehrsbußrecht im Spiegel der Rechtsprechung.
77
76
*Verwaltungs - und Bußgeldverfahren, Gemeinsamkeiten und Unterschiede.
78
77
Die Pflicht der Verwaltungsbehörden (Bußgeldstellen), illegale Gewinne
von Bußtäter und Unternehmen abzuschöpfen
79
78
Die unterschiedlichen Eingriffsrechte im Steuerverfahren, im
Ordnungsverfahren, im Verwaltungsvollstreckungsverfahren und im Bußgeldverfahren.
80
79
Gewerberecht und Bußgeldverfahren (eingefügt 28.5.1998)
81
80
Gewinnabschöpfung bei Bußtaten.
82
81
Handels - und Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit der Gewerbeordnung
und anderer Wirtschaftsverwaltungsgesetzen.
83
82
Handlungen im Ordnungswidrigkeitenrecht
84
83
Irrtum – Beweisen – Ahnden.
85
84
Kaufmännische Buchführung, Bilanzanalyse, Kostenrechnung im Verwaltungs -
und Bußgeldverfahren
86
85
Ordnungswidrigkeitenrecht für Sachgebietsleiter (Führungskräfte)
87
86
Wenn Gerichte zu viele Bußgeldverfahren einstellen oder die von der
Verwaltungsbehörde verhängten Bußgelder mindern
88
87
Zustellung und Vollstreckung von Bußgeld-, Verfall- und
Einziehungsbescheiden im In - und Ausland
89
88
Pflegeversicherung und Ordnungswidrigkeitenrecht
90
89
Bußgeldverfahren und die Baumschutzsatzung.
91
90
Das Bußgeldverfahren (Formvorschriften) und ihre Umsetzung in der Praxis.
92
91
Treffen zum Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Behörden.
93
92
Wasserhaushaltsgesetz und Bußgeldverfahren.
94
93
Ordnungs – und sicherheitsbehördliche Gefahrenabwehr und Bußgeldverfahren.
95
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Titel
des Seminars |
Beweisführung durch Betroffenen - und Zeugenvernehmung – Taktiken –
Psychologie der Vernehmung
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Themenschwerpunkte
|
Wer als Bußgeldsachbearbeiter und
Ermittlungsbeamte die Wahrheit finden will - und das ist seine gesetzliche
Aufgabe - muss nicht nur die rechtlichen Vorschriften kennen, die eine
Vernehmung von Zeugen und Betroffenen erlauben und erzwingen.
Er muss auch menschliche Schwächen erkennen,
die Probleme der Lüge, des Vergessens, der falschen Wahrnehmung. Er muss die
Technik besitzen wie Lügen erkannt werden können, sowohl bei einem
Betroffenen, noch wichtiger bei einem Zeugen. Das Seminar soll die
aussag-psychologischen Grundlagen dafür schaffen, durch überzeugende
Vernehmung zumindest die " forensische" Wahrheit zu finden.
Aus dem Inhalt:
·
Möglichkeiten und Grenzen des
Erkennens von Lügen
·
Formen der Lüge, die Chancen
sie zu erkennen
·
das Verhalten der Aussageperson
bei Wahrheit und Lügen
·
wie der Vernehmungsbeamte Fehler und Fallen, die ihm einen
Lügner stellt, vermeiden kann
·
Informationsquellen wie Lügen entlarvt werden können
·
Strategien des Lügenentlarvens
·
Taktiken des Lügenentlarvens
·
welche Fähigkeiten und
Strategien ein geschickter Lügen aufweist
·
die Probleme des
Ermittlungsbeamten - des Vernehmenden
1.1.1.1.1
Irrtümer bei der
Zeugenaussagen
·
wenn der Zeuge nicht will
·
wenn die Erinnerung trügt
(Gedächtnisirrtümer)
·
die Aussageperson und die
Zeugenaussage
·
schlechte und gute Zeugen
·
wie man sachdienliche
Zeugenaussagen gewinnen kann
·
Der Betroffene als
Aussageperson
·
Protokollierung, ihre
Möglichkeiten und ihre Fehler
·
Praktische Übungen
·
Aussage-Analyse
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
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Seminare Ordnungswidrigkeitenrecht
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Titel
des Seminars |
Fallbesprechungen für Praktiker der Bußgeldstellen und ihre Mitarbeiter
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Themenschwerpunkte
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Zielsetzung: Es sollen anhand von praktischen
Fällen, die von den Seminarteilnehmern zuvor dem Studieninstitut / dem
Veranstalter / dem Dozenten unmittelbar eingereicht worden sind, besprochen
und einer gerichtsicheren Lösung zugeführt werden. Die Fälle werden aus der
Sicht der Teilnehmer, aus anwaltlicher und richterlichen Sicht in
Rollenspielen beurteilt – vor und nach ihrer Optimierung.
Der
Dozent wird die zum Verständnis erforderlichen Rechtsprobleme den
Seminarteilnehmern darlegen. Entsprechend der Zielsetzung sollten nur
Bedienstete teilnehmen, die mindestens 3 Monate auf dem bußrechtlichen
Sektor tätig sind.
Die Fallbeispiele sollten mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn eingereicht
werden. Selbstverständlich als Kopien der Originale – und anonymisiert. Sie
sollen die wesentlichen Teile umfassen: Grund des Anfangsverdachts,
Ermittlungsmaßnahmen (Durchsuchungen, Beschlagnahmen), Anhörungs – und
Zeugenfragebogen, Bußbescheid, Stellungnahmen / Einspruchsbegründungen des
Betroffenen und seines Verteidigers, Stellungnahmen und Entscheidungen der
Staatsanwaltschaft und des Gerichts. |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO, Vorschriften, den Fall betreffend |
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Titel
des Seminars |
Nicht – oder Falschanwendung von
Ordnungwidrigkeitenvorschriften – Straftaten nach dem Strafgesetzbuch?
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Themenschwerpunkte
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Zielgruppe:
Angehörige der Bußgeldstellen im Innen – und Außendienst, Sachgebiets – und
Amtsleiter.
Folgende Themengebiete sollen anhand von
Fällen aus der Praxis und der Rechtsprechung auf ihre strafrechtliche
Relevanz für die öffentlich Bediensteten untersucht werden:
·
Rechtskräftige Bußbescheide werden „zurückgenommen“.
·
Ordnungswidrigkeiten werden überhaupt nicht verfolgt.
·
Ordnungswidrigkeiten werden – wegen zu geringer Personal und
Finanzmittelausstattung - nur in geringem Umfang verfolgt.
·
Bei entdecktem ordnungswidrigen Verhalten wird oft nur der
Einzelfall verfolgt und geahndet, die „Serie“ bleibt ungeahndet.
·
Ordnungswidrigkeiten werden mit auffallend geringen Geldbußen
geahndet.
·
Ordnungswidrigkeiten werden geahndet, ohne auch den
rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil abzuschöpfen.
·
An Personen werden Anhörungsbogen versandt, obwohl die
Empfängen als Täter offensichtlich oder mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht
in Betracht kommen.
·
Es ergehen Bußbescheide, obschon die Tat(en) verjährt ist
(sind).
·
Es werden mehrere Bußgeldbescheide erlassen, obschon rechtlich
nur ein einziger Bescheid hätte ergehen dürfen.
·
Anhörungsbogen werden mit PZU zugestellt.
·
Ermittlungsauslage werden im Bußbescheid dem Betroffenen nicht
auferlegt.
·
Trotz Tatverdachts i.S. § 152 Abs. 2 StPO werden
Geschäftsräume nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften betreten, werden
Auskunftspflichtige nicht über ihre bußrechtlichen Rechte belehrt.
·
Gesetze werden irrtümlich nicht
oder falsch angewendet.
·
Anzeigen von Bürgern werden
„einfach“ zu den „Akten gelegt“.
·
Die Bußgeldstellen nehmen ihre
Rechte, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen, nicht wahr. Die Amtsgerichte
stellen [daher] Bußgeldverfahren ein bzw. sie reduzieren die im Bußbescheid
ausgesprochen Geldbuße in unangemessener Weise.
·
Bedienstete im Außen – und
Innendienst der Bußgeldstellen werden nicht mit aktuellen Gesetzen und
Kommentaren, nicht mit Rechtszeitschriften ausgestattet.
Bediensteten im Außen – und Innendienst der
Bußgeldstellen wird keine oder nur in unzureichende Möglichkeit gegeben, an
fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis |
Themenschwerpunkte
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1)
Bußgeldbehörde als „Bußgeldstaatsanwaltschaft“, Rechte und Pflichten
2)
Anfangsverdacht nach § 152 II StPO und seine Folgen
·
Für das Verwaltungsverfahren (Verwertungsverbot für erlangte
Beweismittel?)
·
Für das Bußgeldverfahren.
3)
Ermittlungsziele
·
Einzeltat ermitteln und ahnden
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären und ahnden
4)
Ermittlungstaktiken
·
Zeuge als Beweismittel
·
Betroffener als Beweismittel
·
Halter als Beweismittel
·
Geschäftsführer oder Gesellschafter als Beweismittel
·
Unternehmen und „Vorsteher“
·
Verbandsgeldbuße
5)
Anhörungsbogen oder Vernehmung
6) Ahndung
·
Zumessung der Geldbuße
·
Abschöpfung des Vermögensvorteils als Mindestgeldbuße
·
Verfall
7)
Gerichtssicherheit
·
Beweise
·
Bescheide
8) Mit dem
Gericht geschickt umgehen
9)
Sonderprobleme und Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Bußgeldstellen und Ermittlungsbedienstete |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren in der Praxis mit Denk- und
Erfolgstraining für Bußgeldsachbearbeiter und Ermittlungsbeamte |
Themenschwerpunkte
|
Die Themen werden anhand von Fällen aus der Praxis behandelt. Das Seminar
soll die Grundstrukturen des erfolgreichen Vorgehens aufzeigen, eine Tat
aufzuklären und den richtigen Täter zu überführen. Dazu gehören die "Sieben
Goldenen Regeln". Fallanalysen helfen richtiges Denken und Handeln zu
erkennen.
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
1.
Anfangsverdacht und die Rechtsfolgen
2. Polizei,
Bußgeldbehörde, Personal – und Sachbeweise
3.
Bußgeldbescheid
4. Bußgeld,
Gewinnabschöpfung, Bußgeldadressaten (natürliche und „Unternehmens“-)Personen
– Verfall
5. Verfahren
nach Erlaß des Bußbescheids
6. Gerichte
und ihre Entscheidungen
7. Logisches,
kreatives Denken,
8.
Kombinatorik, sinnreiche Skepsis, mehrgleisiges Denken
9. Planvolles
Vorgehen im Ermittlungs- und Ahndungsverfahren
10. Richtiger
Einsatz von Denk- und Beweismöglichkeiten
11. Methodisches
Vorgehen bei Durchsuchung im Bußgeldverfahren
12. Mit
Hypothesen der Wahrheit auf die Spur kommen.
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
3 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO |
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Titel
des Seminars |
Fehlerquellen im bußrechtlichen Ermittlungsverfahren |
Themenschwerpunkte
|
Jedes Bußgeldverfahren kann über die Vermittlung der Staatsanwaltschaft
beim den Gerichten landen und von diesen entschieden werden. Spätestens dann
zeigt sich, ob die Ermittlungsbehörden das konkrete Bußverfahren in
rechtlich zulässiger und gerichtssicherer Weise bearbeitet haben. Aber auch
bei Gericht anhängigen Bußgeldverfahren sind die Verwaltungsbehörden nicht
ohne jeglichen Rechte. Sie müssen von den Verwaltungsbehörden nur auch
wahrgenommen werden.
Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
Im
bußrechtlichen Verfahren schleichen sich häufig vermeidbare Fehler ein, die
letztlich zur Einstellung des Verfahrens durch das Gericht führen, so zum
Beispiel:
Vermeiden von Fehlern:
1) Bei der
Verdachtsgewinnung
·
Alle nicht verjährten Bußtaten aufklären
·
Ermittlung der Bußgeldzumessungsgründe
·
Ermittlung des rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils
·
Ermittlung bzw. Schätzung des Vermögensvorteils
2) Beim
Lenken und Leiten des bußrechtlichen Ermittlungsverfahren
·
durch den Sachbearbeiter der Bußgeldstelle,
·
bei Ermittlungsersuchen an die Polizei,
·
bei eigener Ermittlungstätigkeit,
beim Einholen von Gutachten, der Zusammenarbeit mit den Gutachtern als
„Gehilfen“ der Verwaltungsbehörden, ihm ungeschickten Umgang mit
Wirtschaftsbußtätern und Zeugen, bei der Vernehmung von Betroffene
und Zeugen,
·
Bei der Suche nach Sachbeweismittel.
·
Bei der Auswahl des „richtigen“ Bußgeldadressaten (natürliche
Person oder Unternehmen – oder Verfallbescheid?)
3) Beim
Erlaß des Bußgeld – und anderer Bescheide
4) Iinsbesondere
den Rechtsfolgeentscheidungen, n der Beziehung zu den Verteidigern,
Betroffenen, Zeugen,.
5) Bei den
Abgabeberichten an die Staatsanwaltschaft.
6) Im
Verhältnis zu den Gerichten .(Ermittlungs- und
Spruchrichter). |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO |
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Titel
des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil I
Der
materiellrechtliche Teil des 0WiGs |
Themenschwerpunkte
|
1.
Voraussetzungen der Ahndung
2. Handlungs‑
und Konkurrenzlehre (Tateinheit, Tatmehrheit, Dauerbußtat, die „Tat“ i.S. §
264 StPO),
3. unechtes
Unterlassungsdelikte,
4.
Fahrlässigkeitsdelikte,
5. Teilnahme
(Beteiligung),
6.
Aufsichtspflichtverletzung,
7.
Ahndungsmöglichkeiten nach dem OWiG und anderen Gesetzen,
8.
Tatbestandsirrtum,
9.
Verbotsirrtum,
10. Verjährung,
11. Neue
Gerichtsentscheidungen
|
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und die StPO |
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Titel
des Seminars |
Ordnungswidrigkeitenrecht Grundlagen, Teil II,
Der verfahrensrechtliche Teil des Ordnungswidrigkeitenrechts |
Themenschwerpunkte
|
1. Die
Leitung von Bußgeldverfahren,
2. die
Bearbeitung von Anzeigen der Polizei, eigenen Mitarbeitern und Bürgern,
3.
Durchführung von Ermittlungshandlungen (z.B. Beschlagnahme, Durchsuchung,
Durchsicht von Geschäftsunterlagen,
4. Vernehmung
von Betroffenen und Zeugen),
5.
Abschlußverfügungen,
6. Erlaß von
Bußgeldbescheiden,
7. die
rechtliche und sachliche Behandlung von Einsprüchen,
8. die
Bedeutung des bußrechtlichen Ermittlungsverfahrens für das gerichtliche
Verfahren,
9. Rechte und
Pflichten der Verwaltungsbehörde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten
gegenüber.
10. Neue
Gerichtsentscheidungen
|
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und die StPO |
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Titel
des Seminars |
Die Haftung für Steuern und Bußgelder |
Themenschwerpunkte
|
Haftung
nach BGB, HGB und Sondergesetzen (z.B. GmbHG, Anfechtungsgesetz),
Abgabenordnung und kommunales Abgabengesetz, nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz
Haftung
natürlicher Personen:
Täter,
Mittäter und einer Steuerstraftat
Beteiligte nach § 14 OWiG
GmbH‑Geschäftsführer, Erben, Erwerben von Unternehmen Haftung von Organen
juristischen Personen und Personenvereinigungen, insbesondere: von
Gesellschafter der OHG, KG, Stille Gesellschaft, GmbH, Genossenschaft
Haftung
der Gesellschafter der BGB‑Gesellschaft
Die
Durchgriffshaftung bei der GmbH
Haftung
im Konkursverfahren
Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Erben und Unternehmenserwerbern
Arrestanordnung, Beschlagnahme, Pfändung und andere
Sicherungsmöglichkeiten, Vollstreckungsmöglichkeiten nach dem
Anfechtungsgesetz‑
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Steuerämter und Ordnungsämter, Vollstreckungs‑ und
Ermittlungsbeamte |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
AO, BGB und HGB
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Titel
des Seminars |
Ermitteln, Aufklären, Ahnden von Buß - und
Straftaten bei illegaler Schwarz - und Leiharbeit |
Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird die materiell-rechtlichen und
verfahrensrechtlichen Voraussetzungen der Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten und die Abgrenzung zu Straftaten bei Verstößen gegen
arbeitsrechtliche Vorschriften behandeln. Ferner wird aufgezeigt: Die
Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, die festzusetzenden
Rechtsfolgen bei ahndbaren Ordnungswidrigkeiten (Geldbußen,
Gewinnabschöpfung und Verfall sowie die Einziehung), die Zustellung und die
Vollstreckung von Bußgeld - und Verfallbescheiden
Schwerpunkte
Abgrenzungskriterien: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Erscheinungsformen der Schwarz - und Leiharbeit
Die
Auftraggeber: Mittäter, Gehilfen oder Opfer?
Personalbeweis und Sachbeweis (insbesondere die Buchführung)
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Rechtsfolgen: Geldbuße, Einziehung, Gewinnabschöpfung, Verfall bei Tätern
und Unternehmen
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
s. Müller pp S. 203 x
Mißachtete Rechtsprechung durch die Ermittlungsbehörden?
Mit Fallbeispielen und neuen Gerichtsentscheidungen
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StGB, StPO, SchwArbG, AÜG, AFG, RVO, GewO, BGB, HGB |
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Titel
des Seminars |
Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei
juristischen Personen und Personengesellschaften (einschließlich GbR) |
Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird aufzuzeigen, welche
Möglichkeiten das Gesetz und die Rechtsprechung geben, bußgeldbewehrte
Verstöße in Unternehmen durch Unternehmer und deren Angestellte zu ahnden.
Dabei werden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen ebenso behandelt
wie das richtige verfahrensrechtliche Vorgehen bei Ordnungswidrigkeiten.
Auch die vom OWiG und der Rechtsprechung grundsätzlich zwingend
vorgeschriebenen Rechtsfolgen bei bestimmten
Wirtschaftsordnungswidrigkeiten wie Gewinnabschöpfung, Verfall und
Einziehung werden anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung erläutert.
Schwerpunkte:
Unternehmensformen,
Betriebsbezogene Pflichten
Unternehmensverantwortliche (§§ 9, 14 OWiG)
Selbständige und unselbständige Hilfspersonen eines Unternehmens
Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG
Die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG
Andere
Nebenfolgen
Selbständige Anordnung von Rechtsfolgen
Wechsel
der Unternehmensform
Zustellung und Vollstreckung von Bescheiden
Mit Fallbeispielen und Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, BGB, HGB, GmbHG |
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Titel
des Seminars |
Lebensmittelrecht und Bußgeldverfahren |
Themenschwerpunkte
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1. Buß -
und strafrechtliche Grundsätze des Lebensmittel‑ und
Bedarfsgegenständegesetz ( LFBG) vom September 1997
2.
Unterschiede zur alten Gesetzesfassung
3.
Ahndungskatalog des LFBG
4.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
5.
Ermittlung und Ahndung
6.
Straftaten und Bußtaten, Abgrenzungen
7.
Ordnungswidrigkeiten
8.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
9.
Fallgestaltung und Lösungen in der Alltagspraxis
10.
Beweisprobleme
11.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und Unterstützung des
Wettbewerbs
12.
Gerichtsentscheidungen
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsbehörden, der Lebensmittelüberwachung, der
Bußgeldstellen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO und LMBG |
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Baurecht |
Themenschwerpunkte
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Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren
Geschützte Rechtsgüter
Beweisfragen
Ahndbarkeit durch Unterlassen
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
Die
Verantwortung von Amtsträgern
Angemessene Ahndungen
Neue
Gerichtsentscheidungen |
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG, StPO, StGB und baurechtliche Vorschriften
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Titel
des Seminars |
Bußgeldverfahren bei Verstößen im Umweltbereich
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Themenschwerpunkte
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1. Abgrenzung
zum Verwaltungsverfahren
2.
Abgrenzungen: Umweltstraf - zu Umweltbußtaten
3.
Abhängigkeit von verwaltungsrechtlichen Entscheidungen
4.
Ahndbarkeit der Beteiligung und von Unterlasssungsdelikten
5.
Beweisfragen
6. Buß - und
strafrechtliche Verantwortung von Amtsträgern
7.
Bußgeldtatbestände des Umweltrechts
8. Die
Verantwortung von Amtsträgern
9.
Eingriffsrechte und Überwachungsrecht im Verwaltungs - und im
Bußgeldverfahren
10.
Fallbesprechungen
11.
Gerichtsentscheidungen
12. Geschützte
Rechtsgüter
13.
Gewinnabschöpfung als gesetzliche Forderung und zur Aufrechterhaltung des
Wettbewerbs
14.
Rechtsfolgen des Tatbestands - und des Verbotsirrtums
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete, die mit dem Umweltschutz befaßt sind |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO, Umweltvorschriften |
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Titel
des Seminars |
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten |
Themenschwerpunkte
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Schwerpunkte
Täterermittlung
Beteiligung
Handlungen (Tateinheit, Tatmehrheit, Tat i.S. § 264 StPO)
Verwarnungsverfahren (Zulässigkeit, Einverständnis, Zahlung, Anfechtung,
Wesensmerkmale, Verfolgungshindernis)
Gewinnabschöpfung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Einziehung von Kraftfahrzeugen
Fahrverbot
Anhörung, Belehrung, Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
Formalverstöße - und Verfolgung
Das
Opportunitätsprinzip in der Alltagspraxis (Verfolgung und Ahndung zur
Stärkung der Gemeindekasse)
Opportunitätsprinzip und prozeßökonomisches Ermittlungsverhalten
Einflußmöglichkeiten der Verwaltungsbehörde auf das gerichtliche Verfahren
Verjährung
Kosten
und Auslagen
Wiederaufnahmeverfahren
Fallbeispiele und Gerichtsentscheidungen
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Leitung
des Seminars |
Karl
Brenner, Richter am Amtsgericht a.D., Rechtsanwalt, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Bedienstete der Ordnungsämter, Bedienstete, die mit der Ermittlung und
Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten betraut sind |
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
Gesetze: OWiG, StPO, StVG, StVO, StVZO |
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Seminare „Ordnungswidrigkeitenrecht“ („Workshop-Seminare“)
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Im Seminar wird die beweistechnisch und
ahndungsrechtlich empfehlenswerte Verfolgung und Ahndung von Bußtaten bei
Personengesellschaften und juristischen Personen gemeinsam erarbeitet. Die
Besprechung erfolgt anhand von Fällen aus der Seminarpraxis des Referenten
und der Rechtsprechung. Neben der zentralen § 30 OWiG werden damit
unmittelbar zusammenhängenden Vorschriften des HGB und BGB behandelt:
Ferner werden trainiert:
- Die Ermittlung der zum Tatnachweis erforderlichen
Tatsachen, der objektiven und der subjektiven,
- die Vorgehensweise bei der Tatsachenfeststellung,
die gerichtsichere Beweiserhebung,
- die Gestaltung der jeweils erforderlichen
Verfügungen (z.B. Ermittlungsersuchen an die Polizei § 46 II OWiG, 161
Satz 2 StPO, an andere Behörden, Antrag auf richterlichen Vernehmung des
Betroffenen, des Zeugen, der Durchsuchung von Betriebs – und
Geschäftsräumen).
Die praktischen Übungen gipfeln in der Anfertigung
von Bußbescheiden und der Bearbeitung des gegen die Bußbescheide eingelegten
Einsprüche. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen, Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen
und Bedienstete, die mit der Überwachung von Unternehmen nach den
Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut sind (beispielsweise: Gewerbeordnung,
KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung, Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
- Die
Aufsichtspflichtverletzung im Rechtssystem
- Die rechtlichen
Voraussetzungen des § 130 OWiG (Tatbestand, Rechtswidrigkeit,
Vorwerfbarkeit)
- Abgrenzung zu
Tätigkeits – und Untelassungsbußtaten
- Die Beweiserhebung
- Die
ermittlungstaktische Vorgehensweise
- Das Erfordernis, „in dem Unternehmen zu ermitteln“ –
Buchführungs – und Belegprüfung
- Gestaltung der
erforderlichen Ermittlungsersuchen, Anträge an den Ermittlungsrichter des
Amtsgerichts – Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
- Der Bußbescheid, der
Verfallbescheid
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter der Bußgeldstellen,
Außendienstmitarbeiter der Bußgeldstellen und Bedienstete, die mit der
Überwachung von Unternehmen nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen betraut
sind (beispielsweise: Gewerbeordnung, KrW-/AbfG, Baumschutzsatzung,
Baurecht, LFBG, SchwArbG, WHG) |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Ermittlungstaktik –
Anhörungsbogen (nach § 55 OWiG ) oder Zeugenfragebogen? Oder besser:
Betroffenen an Amtsstelle vernehmen und ihm den Bußgeldbescheid zustellen?
Darf die Gemeinde
bestimmte Felder des Bußgeldrechts verfolgungsfrei lassen?
Wann darf ein
Bußgeldbescheid erlassen werden (Anfangsverdacht – hinreichender
Tatverdacht- mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit – Überzeugung)
Die Möglichkeiten
und Vorteile der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an Amts Stelle
Keine Geldbuße
gegen den Bußtäter, sondern gegen sein Unternehmen – zulässig, sinnvoll,
prozessökonomisch?
Forderung der
Oberlandegerichte: Der rechtswidrig durch die Bußtat erlangte
Vermögensvorteil muss zugunsten der Gemeindekasse, notfalls der Staatskasse
abgeschöpft werden. Was tun?
Mehrere
Ordnungswidrigkeiten, mehrere sachlich zuständige Bußgeldstellen – nur ein
Bußgeldbescheid (die prozessuale Tat und der Bußklageverbrauch)!
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
|
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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|
Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Anhand von praktischen Fällen – aus der Seminarpraxis
des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher Mitarbeit der
Teilnehmer werden die einzelnen Problemfelder entwickeln, die Lösungen
erarbeiten. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Wider die optimale
Aufklärung – der Anhörungsbogen nach § 55 OWiG – der Zeugenfragenbogen als
Alternative?
Die Ermittlung
aller „bußbaren“ Ordnungswidrigkeiten (§§ 46 II OWiG, 152 II StPO) steht nur
auf dem Papier - sie findet in der Rechtspraxis nicht statt.
Ermitteln und
Ahnden wegen „Handelns durch Unterlassen“, verhindert Einstellung nach §§ 46
II OWiG, 170 StPO.
Verwertungsverbote
von Beweismitteln durch falsche Rechtsanwendung
Das tatenlose
Hinnehmen von gerichtlichen Verfahrenseinstellung nach § 47 Absatz 2 OWiG
muss nicht sein – auch gegen andere Entscheidungen des Amtsrichters kann die
Verwaltungsbehörde das nächsthöhere Gericht anrufen – dazu besteht
regelmäßig auch eine Rechtspflicht. Ziel: Einheitlichkeit der
Rechtsprechung.
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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|
Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Sachbearbeiter/innen der Ordnungsämter und Außendienstmitarbeiter/innen |
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|
Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG
und StPO |
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Mit praktischen Übungen – mit Fällen aus der
Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - werden die einzelnen
Problemfelder entdeckt, entwickeln und Lösungen erarbeiten. Die während
des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge,
Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt
und stehen dann auf Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Der Bußbescheid –
sein Inhalt – seine Adressierung – seine Zustellung
Die
Belehrungspflichten des Verdächtigen / Betroffenen – Zeugen
Pflichtverteidiger
für das Bußverfahren? Vorteilhaft?
Unzufriedenheit mit
dem Amtsrichter? Beschwerde, Anregungen an den Staatsanwalt
Die rechtlich
richtige Art im Umgang mit Staatsanwaltschaft und Amtsgericht
Strafrechtliche
Verantwortlichkeit von Sachbearbeitern der Bußgeldstellen, der
Ordnungsämter, der Jugendämter, der Leiter der Behörden anhand der
obergerichtlicher Strafrechtsprechung – und Ratschläge dies zu vermeiden
Kosten,
insbesondere Reisekosten, Kilometergelder für den privateigenen PKW und den
Dienst-Pkw sind Auslagen, die dem Betroffenem im Bußgeldbescheid auferlegt
werden müssen
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
|
|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
OBG,
|
|
|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Die einzelnen Problemfelder werden – nach Fällen aus
der Seminarpraxis des Referenten und Sachverhalten nach der Rechtsprechung -
gemeinsam mit den Seminarteilnehmern aufgespürt, diskutiert und die Lösungen
erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen und
besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten Schriftsätze,
Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden nach
Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen Hörern
zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen: Die Bußgeldstelle als
Hüterin unserer
Wirtschaftsordnung -
Hüterin der Umwelt
-
Hüterin der legalen
Arbeitsplätze -
Hüterin der
Sonntags – und Nachtruhe -
Hüterin der
Gesundheit der Nahrungsmittel-Bürger -
Hüterin des legalen
Bauens, von Sträuchern und Bäumen, von Luft und Gewässern.
Die Bußgeldstelle:
Welche Rechte und Pflichten hat sie, um ihre Aufgaben optimal lösen zu
können? Im Ermittlungsverfahren – im Zwischenverfahren – im gerichtlichen
Verfahren – im Vollstreckungsverfahren? |
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
|
Veranstaltungsort |
|
|
Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
|
|
Bemerkungen |
|
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Den Teilnehmern werden die Problemlagen mit Fällen
aus der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung interaktiv und
begreifbar näher gebracht. Die während des Seminars gemeinsam
erarbeiteten Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze
usw. werden nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf
Diskette allen Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Die rechtlichen,
sachlichen und tatsächlichen Voraussetzungen
Die Berechnung des
Vermögensvorteils
Die Schätzung des
Vermögensvorteils
Der gerichtssichere
Nachweis des Vermögensvorteils
Die
Verfahrensvoraussetzungen- persönliche und sachliche
Der
Bußgeldbescheid, der Verfallbescheid, die Gewinnabschöpfung als Teil der
Geldbuße |
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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|
Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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|
Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
|
Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Verjährungsarten
Verjährungsunterbrechende Handlungen durch Bußgeldstelle und Gerichte
Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand
Wiederaufnahmeverfahren
Rechtsfolgen |
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
|
Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
|
Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
|
Honorar |
|
|
Dauer |
2 Tage |
|
Termine
|
|
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
|
Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Betretungsrechte
und Mitwirkungsrechte nach den Wirtschaftsverwaltungsgesetzen –
Anfangsverdacht und seine rechtlichen Folgen
Durchsuchen und
Beschlagnahmen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften und nach der StPO
Sicherheitsleistung
und Zustellungsbevollmächtigte
Identitätsfeststellung
Rechte und
Pflichten bei der Vernehmung von Betroffenen und Zeugen
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Form und Frist
Die Pflichten und
Rechte der Verwaltungsbehörde nach Einspruch
Wiedereinsetzung in
der vorigen Stand nach Versäumung der Einspruchsfrist
Die
Einspruchsentscheidung
Die Wiederaufnahme
des Verfahrens nach Rechtskraft des Bußbescheids
Die Kosten - und
Auslagenentscheidung
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Das
Bußgeldverfahren und die gerichtlichen Anforderungen dafür – wer sie nicht
kennt, wird häufig scheitern
Vorbereitung der
Hauptverhandlung
Verhältnis Gericht
– Verwaltungsbehörde, vor, während, nach einer Hauptverhandlung
Beweisaufnahme
Abschluss des
gerichtlichen Verfahrens
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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Titel
des Seminars |
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Themenschwerpunkte
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Das Seminar wird anhand von praktischen Fällen – aus
der Seminarpraxis des Referenten und der Rechtsprechung - unter wesentlicher
Mitarbeit der Teilnehmer die einzelnen Problemfelder entwickeln und die
Lösungen erarbeiten. Die Hörer können eigene problematische Fälle ansprechen
und besprechen. Die während des Seminars gemeinsam erarbeiteten
Schriftsätze, Verfügungstexte, Anträge, Bescheide, Schriftsätze usw. werden
nach Möglichkeit elektronisch erstellt und stehen dann auf Diskette allen
Hörern zur Verfügung.
Folgende Punkte sind vorgesehen:
Falsche
Namensangabe
Unzulässiger Lärm
Belästigung der
Allgemeinheit
Grob anstößige und
belästigende Handlungen
Verbotene Ausübung
der Prostitution und die Werbung für Prostitution
Der Vollrausch
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Leitung
des Seminars |
Rechtsanwalt Karl Brenner, Saarbrücken |
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Anschrift |
Steinhübel 25, 66123 Saarbrücken |
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Telefon
Fax |
Tel.
0681 – 63.85.51 oder 6.29.73
Fax
0681 – 63.85.89 |
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Honorar |
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Dauer |
2 Tage |
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Termine
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Veranstaltungsort |
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Benötigte Medien |
à
Tafel
à
Tageslichtschreiber |
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Zielgruppe |
Mitarbeiter der Ordnungsbehörden und Außendienstmitarbeiter |
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Bemerkungen |
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Teilnehmer sollen zum Seminar mitbringen |
OWiG,
StPO
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