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Richterbesoldung: Am 30. September 2009 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten schrittweise zu erhöhen - Saar-Minister Jacoby und der (noch) Ministerpräsident Müller: "Keine Besoldungserhöhung der Landesbeamten". Der Europarat hat uns gar nichts zu raten und zu sagen. owiz Presseerklärung vom 16.3.2011 Der Saarländische Richterbund kündigt Klagen seiner Mitglieder gegen die derzeitige Besoldungssituation an Jeder Bürger hat Anspruch auf eine funktionsfähige Justiz, die effektive Gerechtigkeit und Rechtssicherheit gewährleistet. Hierzu gehört auch eine angemessene Besoldung der Justiz. Die Höhe der derzeitigen Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Saarland entspricht jedoch inzwischen nicht mehr den grundgesetzlichen Anforderungen. Die Einkommensentwicklung der Richter und Staatsanwälte ist in den letzen 15 Jahren deutlich hinter der allgemeinen Einkommens- und Preisentwicklung zurückgeblieben. Die Einkommen der Juristen in der Privatwirtschaft und in größeren Rechtsanwaltskanzleien sind in erheblich stärkerem Maße gestiegen, als die Einkommen der Richter und Staatsanwälte. Der Vorsitzende des Saarländischen Richterbundes, Werner Kockler, hierzu: „Die Ankündigung von Finanzminister Peter Jacoby, es trotz der beschlossenen Tariferhöhungen für den Beschäftigten der Länder bei den Richtern und Staatsanwälten bei einer Null-Runde zu belassen, kann so nicht mehr hingenommen werden. Die erheblichen Einkommensverluste der letzten Jahre stehen nicht mehr in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Unabhängigkeit des Richters auch durch seine Besoldung gewährleistet sein muss. Allein die im letzten Jahr beschlossene Kostendämpfungspauschale führt zu jährlichen realen Einkommensminderungen zwischen 300,- und 750, - €. Die Höhe der Gehälter liegt z.Zt. nur unwesentlich über dem Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten. Bundesweit werden wir Ende dieses Jahres am untersten Ende stehen. Durch die vorgenommene Absenkung der Eingangsbesoldung um 10 % sind wir bundesweit absolutes Schlusslicht geworden. Wir befürchten, dass das nunmehr erreichte Vergütungsniveau die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für die saarländische Justiz beeinträchtigen wird. künftig der für den Richterdienst erforderliche besonders qualifizierte Nachwuchs nicht mehr gefunden werden kann“. Auch im europäischen Vergleich liegen die Gehälter der deutschen Richter und Staatsanwälte am unteren Rand. Bereits am 30. September 2009 hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten schrittweise zu erhöhen (Resolution 1685/2009, Nr. 5.4.2.). Deutschland ist das einzige Land im Europarat, in welchem das Anfangsgehalt eines Richters 10 % unter dem Durchschnittseinkommen des betreffenden Staates liegt (CEPEJ: Die europäischen Justizsysteme, Ausgabe 2009). Obwohl die Richter und Staatsanwälte in den letzten Jahren eine um über zwei bis drei Wochen deutlich höhere effektive Jahresarbeitszeit als andere Besoldungsgruppen aufweisen, ist die Landesregierung offenbar nicht einmal bereit, den Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten auf die Richter und Staatsanwälte zu übertragen. Es ist allerdings nicht nur eine Frage der Wertschätzung, vielmehr ein verfassungsrechtliches Gebot, Richter und Staatsanwälte amtsangemessen zu alimentieren. Mit Unterstützung des
Saarländische Richterbundes werden daher drei seiner Mitglieder die
amtsangemessene Alimentation einklagen. Der Deutsche Richterbund ist der größte Berufsverband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland. 25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000 Mitgliedern vereinigen sich unter seinem Dach. Der Richterbund vertritt die Interessen der Justiz und seiner Mitglieder gegenüber Regierungen, Parlamenten und Öffentlichkeit. V.i.S.d.PG: Werner Kockler, Vorsitzender des Saarl. Richterbundes |
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