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Aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.06.2003, Nr. 131 / Seite
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Wer kann, der muß
In der "Sozialhilfestadt" Kassel müssen Sozialhilfeempfänger
jede Arbeit annehmen / Von Claus Peter Müller
KASSEL, im Juni. Es gibt Orte, die scheinen Sozialhilfeempfänger
anzuziehen. Meist sind es größere Städte mit zentraler Funktion für ein zum Teil
ländliches Umfeld. Denn draußen auf dem Dorf oder in der Kleinstadt erschwert
die enge soziale Kontrolle der Nachbarn das Anderssein. Bremen, Hamburg und
Berlin sind solche Städte. Im reichen Bundesland Hessen nehmen Wiesbaden,
Offenbach und Kassel die Spitze in der Negativstatistik ein, während in deren
unmittelbarer Umgebung vielfach der strebsame Mittelstand die sozial intakten
Vororte prägt.
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In Kassel zum Beispiel lebt etwa jeder zehnte
der 200 000 Einwohner von der Sozialhilfe. Im Kragenkreis, der die Stadt mit
seinen ausgedehnten Einfamilienhaussiedlungen und den wachsenden
Gewerbeflächen umschließt, ist es nur jeder dreißigste.
Die Ursachen, zum Sozialfall zu werden, sind vielfältig. Früher
waren es häufig alte Menschen, deren Rente nicht reichte, nachdem sie zum
Pflegefall geworden waren. Doch die Beitragsbiographien der Rentner wurden mit
den Jahren immer geschlossener, die Pflegeversicherung und die Grundsicherung
sprangen ein. Heute sind es immer mehr junge Frauen, die mit ihren Kindern
allein und von der Sozialhilfe leben. Schon die Jüngsten stehen in der Gefahr zu
lernen, daß nicht Arbeit, sondern die Solidargemeinschaft sie ernährt. Mangelnde
Schulbildung und fehlende Qualifikation im Arbeitsleben sind weitere Gründe.
Darum stellen Ausländer aus bestimmten Ländern, aus Südosteuropa und
insbesondere aus der Türkei, eine starke Gruppe unter den Sozialhilfeempfängern.
Während Koreaner, Portugiesen oder Niederländer, die nach Deutschland kommen,
die für sie fremde Sprache lernen, fehlt es bestimmten Gruppen über Generationen
hinweg an der nötigen Sprachkompetenz. Das setzt eine Abwärtsspirale in Gang:
Die Kinder, die nicht weniger begabt sind als jene anderer Nationalität, hinken
schon in der Grundschule hinterher, empfinden den Unterricht als langweilig,
suchen Ablenkung und haben keine Erfolgserlebnisse, die ihnen Mut machen. Das
geht nicht lange gut. Die Kasseler Polizei durchstreift die großen
Einkaufscenter auf der Suche nach Schulschwänzern, die das Freispiel am Computer
im Multimedia-Shop der Mühsal des mathematischen Kalküls im Klassenverband
vorziehen. Dazu kommen auch die ökonomischen Krisen und die gutgemeinte
Tarifpolitik, die vor allem die einfachen Arbeitsplätze der weniger
Qualifizierten vernichten. Dem Arbeitseinkommen folgen Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe und schließlich Sozialhilfe.
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Ein Drittel der etwa 20 000 Sozialhilfeempfänger
in Kassel ist jünger als 18 Jahre, ein weiteres Viertel ist 18 bis 34 Jahre
alt. In jedem fünften Haushalt, der Sozialhilfe bezieht, leben
Alleinerziehende. In fast der Hälfte aller Fälle (45 Prozent), in denen die
Stadt Kassel Sozialhilfe zahlt, ist Arbeitslosigkeit der Grund. Von den
Arbeitslosen unter den Sozialhilfeempfängern haben neun Prozent keinen
Schulabschluß, von weiteren elf Prozent ist der Schulabschluß in der
Behördensprache "unbekannt".
Das heißt, man kann mit dem Abschluß im Moment in Deutschland
nichts anfangen, weil er zu alt ist oder in einem fremden Land abgelegt wurde.
44 Prozent der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger haben Volks- oder
Realschulabschluß. Ebenfalls 44 Prozent der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger
haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bei knapp zehn Prozent ist der
Berufsabschluß "unbekannt". Etwa zwei Drittel der Sozialhilfeempfänger sind
Deutsche. Nur 2,3 Prozent der Sozialhilfeempfänger kommen aus anderen
EU-Staaten, aber acht Prozent aus Südosteuropa, neun Prozent aus der Türkei und
vierzehn Prozent aus "sonstigen" Ländern.
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Die Kommune hat sich mit dem vermeintlichen Schicksal, die
"Sozialhilfestadt" zu sein, nicht abgefunden. "Fallmanagement",
"Kostenmanagement" und "investive Sozialhilfe" lauten die Stichworte. Die Zahl
derer, die Sozialhilfe bezogen, sank von mehr als 21 000 im Jahr 1999 auf gut
19 000 in den beiden vergangenen Jahren, obwohl die Konjunktur in Deutschland
während dieser Zeit erlahmte. Kassel pauschalierte die Sozialhilfe, was
Personal von Papierarbeit entband. Es wird nicht mehr jede Anschaffung
geprüft. Lebensunterhalt, Miete, Nebenkosten und die monatlichen Zahlungen für
die Abnutzung des Kleiderschranks (0,43 Euro), der Handtücher (0,64 Euro), des
Wäscheständers (0,13 Euro) oder für den Schulbedarf je Kind (8,33 Euro) werden
pauschal ermittelt und überwiesen. Die Pauschalierung fußt auf einem
Menschenbild vom selbständigen Individuum, das eigenverantwortlich entscheiden
kann, ob es mehr für die Miete oder mehr für die Bettwäsche ausgeben will. Für
einen Alleinstehenden summieren sich der Regelsatz (294 Euro), die
Unterkunftpauschale (235,20 Euro), die Heizkostenpauschale (32,72 Euro) und
die Beihilfepauschale (38,02 Euro) auf 599,94 Euro im Monat; für eine Familie
mit zwei Kindern von fünf und zehn Jahren auf 1528,04 Euro. Die Bezüge sind
steuerfrei. Anfangs gab es Einwände gegen die Pauschalierung. Die
Sozialhilfeempfänger könnten nicht mit dem Geld umgehen, kauften den Kindern
kein Frühstück oder zahlten keine Miete, weil sie das Geld, kaum daß sie es in
Händen hielten, verpraßten. Aber die meisten können sich ihr Geld einteilen.
Das Sozialamt kümmert sich lieber um die wenigen, die ihr Leben nicht im Griff
haben, als allen Unselbständigkeit zu unterstellen.
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Kassel entlastete nicht nur das Personal durch die
Pauschalierung, sondern investierte zudem in sein Sozialamt. Nun widmet sich
mehr Personal der intensiveren Nachrangprüfung, also der Suche nach weiteren
Finanziers, gegenüber denen der Sozialhilfeempfänger einen Anspruch hat. Zudem
berät und betreut man die Antragsteller intensiver. Es sei ein Märchen, "daß
man 1000 Jahre Sozialhilfe bezieht", sagt Amtsleiter Detlev Ruchhöft. Die
Fluktuation ist hoch: Ein Drittel der Sozialhilfeempfänger wechselt Jahr für
Jahr. Der Sachbearbeiter erstellt ein Profil des Antragstellers und
recherchiert seine Stärken. Wer zum Sozialamt kommt, muß alle Einkommen und
sein gesamtes Vermögen offenlegen. Wer ein Auto hat, erhält keine Sozialhilfe.
Aber eine Altenpflegerin, die neben ihrem Arbeitseinkommen Sozialhilfe erhält
und einen Arbeitsplatz gefunden hat, der zu den Dienstzeiten weder mit Bus
oder Bahn zu erreichen ist, darf ihren Wagen behalten. Sie soll ihre Stelle
nicht verlieren und dann vollends in die Sozialhilfe abgleiten. 1500 Kasseler
erhalten Sozialhilfe, weil ihr Erwerbseinkommen nicht ausreicht. Wer nicht
kooperiert, erhält keine Hilfe. Früher nahm das Formulieren des Grundantrags
eine halbe Stunde in Anspruch, heute sind es zwei Stunden. Dem Antragsteller
wird klargemacht, daß er jede Arbeit anzunehmen hat. Alle Antragsteller werden
zum Arbeitsamt geschickt. Wer gesund aussieht, wird außerdem an die
Zeitarbeitsfirma verwiesen. Allein durch die hartnäckig vorgebrachte
Aufforderung, sich um Arbeit zu bemühen, kann die Stadt die Zahl der
tatsächlichen gegenüber den potentiellen Sozialhilfeempfängern um ein Drittel
senken. Zudem gelingt es, jährlich 1000 Menschen, die in die Sozialhilfe
gerutscht sind, wieder eine Arbeitsstelle oder eine Qualifizierung zu
vermitteln.
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Antragsteller, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten
können, müssen ihre Einwände vom Amtsarzt überprüfen lassen. Der fragt nicht
mehr: Was kann der Antragsteller nicht? Sondern er fragt heute: Was kann der
Antragsteller noch? Ein Paradigmenwechsel. Dem, der nicht spontan eine Arbeit
findet, hilft die kommunale Arbeitsförderung. Sie akquiriert Arbeitsplätze,
sucht geeignete Bewerber aus, qualifiziert und motiviert diese, schickt nicht
20 bis 30, sondern nur zwei oder drei ausgesuchte Bewerber vor allem in
kleinere Betriebe. Gemeinsam mit Personalentwicklungsgesellschaften wie dem "VW-Coaching"
werden Arbeitslose auch für große Unternehmen qualifiziert. Ein Erfolg ist das
Existenzgründerprogramm. Vor allem die Ausländer nutzen es. Stolz, heißt es,
sei die stärkste Motivation, zur Selbständigkeit, zur Unabhängigkeit von Staat
und "Stütze". Hohe Schulden seien dagegen der größte "Motivationshemmer": Wer
zeigt schon Fleiß, wenn sich die Bank oder der geschiedene Partner die Früchte
der Arbeit einverleiben? Von 1998 an sind 900 Sozialhilfeempfänger durch die
Existenzgründerberatung gegangen. 400 gründeten ein Unternehmen, nur jeder
zehnte Versuch scheiterte. Doch fast alle, die als Selbständige versagten,
fanden daraufhin eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt. Ein türkisches Ehepaar
eröffnete einen Imbiß, der 23 Stunden, von sechs Uhr bis um fünf Uhr des
folgenden Tages, geöffnet hat. Ein anderer Sozialhilfeempfänger machte sich
als Baustellenreiniger selbständig. Er putzt im Vergleich zu den großen
Unternehmen zum halben Preis. Binnen eines Jahres hat er fünf Mitarbeiter
eingestellt, unter ihnen drei ehemalige Sozialhilfeempfänger.
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Wer auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt nicht zu
vermitteln ist, erhält die Chance, seine "Arbeitsbereitschaft und
Arbeitsfähigkeit" in gemeinnütziger Arbeit zu erproben. 170 Plätze stehen
offen. Ein letztes Mittel, die Motivation der Sozialhilfeempfänger zu
steigern, ist nach den Erfahrungen des Sozialamtes die "Restriktion". Das
Bundessozialhilfegesetz bietet die Möglichkeit, die Sozialhilfe um 25 bis 100
Prozent zu kürzen. Wer nicht arbeitet, obwohl er es könnte, oder wer sich um
Unterhaltszahlungen drückt, soll nicht die Hilfe der Kommune in Anspruch
nehmen. Manche Sozialhilfeempfänger, weiß man im Sozialamt, haben "vor lauter
Arbeit keine Zeit zur Arbeit". Bis zu 4000 Prüfaufträge bewältigen die fünf
Außendienstmitarbeiter des Sozialamtes im Jahr. Sie prüfen, wenn eine Wohnung
renoviert werden muß, schauen nach, wenn eine Familie einen neuen Kühlschrank
beantragt. "Überwiegend sind es ehrliche Leute", sagt ein
Außendienstmitarbeiter des Sozialamtes. "Aber es gibt auch schwarze Schafe."
Zehn bis fünfzehn Prozent der Leistungen werden in den überprüften Fällen zu
Unrecht beantragt oder gezahlt und könnten billiger eingekauft werden, schätzt
die stellvertrende Amtsleiterin Marie-Luise Ros. Zum Beispiel wird ein
Sachbearbeiter im Sozialamt stutzig, daß etwas nicht stimmen könnte, oder
andere Behörden geben Hinweise auf Leistungen, die zu Unrecht bezogen werden
könnten. Die Polizei meldet regelmäßig die Namen von Prostituierten. Etwa die
Hälfte von ihnen hat diese Erwerbstätigkeit nicht gemeldet. Ihnen wird die
Sozialhilfe gestrichen. Die eifrigsten Ermittler aber sind die Nachbarn der
Sozialhilfeempfänger. Hier finanziere das Sozialamt eine leere Wohnung, dort
fahre einer, der es sich nicht leisten könne, ein Auto, nebenan sei ein Mann
bei der jungen Frau eingezogen, der "schwarz" arbeite. Aber nur etwa ein
Drittel dieser Beschuldigungen erweist sich als stichhaltig.
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Im März erhielt der Außendienst 320 Aufträge "wegen
Überprüfung von Wohnraum", ging 150 Verdachtsfällen auf "nicht gemeldete
eheähnliche Gemeinschaften" nach, rückte 220 Mal aus, um Renovierungen zu
prüfen, und 25 Mal, weil eine Erwerbstätigkeit vielleicht nicht gemeldet war.
Die Prüfer im Außendienst sind auf die Kooperation der Antragsteller und
Hilfeempfänger angewiesen. Anders als die Polizei oder die Vertreter des
Arbeitsamtes, des Zolls oder des Ordnungsamtes haben sie keine Handhabe, ihren
Prüfauftrag durchzusetzen. Im Flur eines Mehrfamilienhauses zeigen sie ihren
Ausweis und fragen: "Dürfen wir rein?" Sie kommen zu zweit, um sich gegen
mögliche Beschuldigungen später absichern zu können.
Die meisten Antragsteller und Hilfeempfänger lassen die Besucher
eintreten, allein schon, weil eine Diskussion im Treppenhaus unangenehm wäre.
Mit den Jahren haben die Prüfer ihren Blick geschult. Wem gehören die Möbel, die
den Fluchtweg zur Feuertreppe verstellen? Etwa jener Familie, die Hilfe zum
Möbelkauf beantragt hat und in deren Zimmern die Druckstellen im Boden zeigen,
daß die Wohnung einmal mit Mobiliar zugestellt gewesen sein muß? Warum stehen in
der Wohnung des Junggesellen Damenschuhe am Bett, wenn er hier doch alleine
wohnt? Warum steht auf dem Putzplan im Treppenhaus der Name eines Mannes, obwohl
die Frau angeblich auf sich gestellt in der Wohnung lebt? Warum hängen Frauen-
und Herrenwäsche gemeinsam auf der Leine? Warum kocht eine vermeintlich
alleinstehende Frau acht Liter Linsensuppe, wenn sie nicht einmal eine
Gefriertruhe hat? Will sie den Prüfer wirklich glauben machen, sie führe, die
Suppe in der Einkaufstasche, per Straßenbahn zehn Kilometer quer durch Kassel,
um der Mutter das Leibgericht zu bringen? Oder ist der deftige Eintopf nicht
doch eher etwas für einen kräftigen jungen Mann? Jede nachgewiesene eheähnliche
Lebensgemeinschaft, in der einer der Partner eine Arbeit hat und den anderen
unterstützen muß, spart der Stadt im Monat etwa 500 Euro. Die Ertappten müssen
Einsehen zeigen. Wer schon längere Zeit zu Unrecht "Stütze" bezieht, muß mit
einer Rückforderung und einer Betrugsanzeige rechnen. Ihm droht eine
Gefängnisstrafe auf Bewährung. Meist aber unterstellt das Sozialamt
Unwissenheit. Die Mitarbeiter der Behörde ziehen die Parallele zum Finanzamt.
Dort versuche doch auch jeder, das Beste für sich herauszuhandeln. Sich auf
Unwissenheit herauszureden fällt da schwer.
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