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Papagei, Hund und Katze, Wohnung und Garten betreuen lassen – das Finanzamt opfert dafür Tausende Steuercents - haushaltsnahe Dienstleistungen Urlauber, Gartenbesitzer und Wohnungsinhaber können ihre Fremdkosten für Wohnung, Garten und Tiere vom Finanzamt wenigstens zum Teil finanzieren lassen (geregelt in § 35a Einkommensteuergesetz, EStG). Danach können alle die Tätigkeiten, die der Gartenbesitzer und der Inhaber einer Miet - oder Eigentumswohnung (Eigenheim), die er nicht selbst erbringt, sondern sie durch fremde Personen erledigen lässt, teilweise von der Steuer absetzen. Zu diesen Aufwendungen gehören haushaltsnahe Beschäftigungen (= keine Handwerkerleistungen) und haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, nicht aber die dazu erforderlichen Materialkosten). Zu den Beschäftigungen gehören beispielsweise: Gartenpflegearbeiten (wie Heckenschneiden, Rasenmähen), Reinigung der Wohnung, Hausbetreuung durch ein örtliches Sicherheitsdienstunternehmen, Zubereiten von Mahlzeiten in der privaten Wohnung. Zu den Handwerkerleistung gehören z.B.: Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernsehgerät, PC und andere Gegenstände, die in der Hausratversicherung mitversichert werden können), Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und Heizungsrohren. Der Gesetzgeber wäre aber nicht unser „moderner“ Gesetzgeber, wenn er nicht Ausnahmen bestimmt hätte, die zwar eigentlich auch haushaltsnahe Tätigkeiten sind, für die es aber dennoch keine Steuererstattung gibt. Dazu gehören beispielsweise: die Erteilung von Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche und andere Freizeitbetätigungen, personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Frisör- oder Kosmetikerleistungen – hier weiß der Gesetzgeber offenbar nicht wie viele Ehefrauen ihre Haare selbst und die ihres Mannes in Form bringen), selbst wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erkennt das Finanzamt einen Nachweis durch die Abrechnung des Verwalters an. Die Steuerersparnis beträgt 20 Prozent, allerdings nach oben hin „gedeckelt“: Höchstens 4.000 € bei den Haushaltsdienstleistungen und höchstens 1.200 € für Handwerkerleistungen. Haushaltsnahe Aufwendungen auch für fremde Tiersorge Dienstleistungen für Papageien, Katzen, Hunde und anderen Haustiere, die beispielsweise Urlauber in Auftrag geben, hat weder der Gesetzgeber, noch der Bundesfinanzminister, noch die Rechtsprechung bislang als steuerbegünstigt angesehen. Allerdings hat das Finanzgericht Münster in seiner „unterlassenen“ Entscheidung im Verfahren Aktenzeichen 6 K 3010/10 E – wie die Zeitschrift Neue Wirtschaftsbriefe (NWB) in ihrer Ausgabe 10/2011 berichtet - über die Frage der Steuerbegünstigung der Urlaubs - Tierpflege nur deswegen nicht entscheiden müssen, weil das Finanzamt als beklagte Behörde eingelenkt hat und dem klagenden Steuerpflichtigen die beantragte Steuervergünstigung für seinen Hund gewährt hat. Nach den Gepflogenheiten vieler Finanzrichter, haben die Richter in Münster dem beklagten Finanzamt vermutlich zu erkennen gegeben, dass sie dem Kläger und Tierfreund in ihrem Urteil die Steuervergünstigung gewähren würden. Daher sollte jeder Steuerpflichtige, der seine Haustiere betreuen lässt, in seiner Steuererklärung die erforderlichen „haushaltsnahen“ Angaben machen und entsprechend auf die Steuervergünstigung warten. Lehnt das Finanzamt ab, sollten die Finanzrichter um Hilfe angegangen werden. Wichtig ist in jedem Falle allerdings, die haushaltsnahen Aufwendungen durch steuerlich korrekte Rechnungen zu belegen. Und das ist ebenso wichtig: Zahlungen müssen von Bankkonto zu Bankkonto überwiesen oder auf das Bankkonto des Helfers eingezahlt werden. Missachtet der Steuerbürger diese Formalien, dann scheitert der Anspruch auf Steuervergünstigung schon aus diesem Grund. Karl Brenner, Rechtsanwalt, Richter a.D., Saarbrücken |
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