Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Übersicht dieser Seite:

Verkehrsrecht:  Unzulässigkeit von Radarwarngeräten im Fahrzeug. 1

Verkehrsrecht:  Im Bus selber für Halt sorgen! 1

Verkehrsrecht: Radfahrer stürzt auf glattem Weg – keine Streupflicht der Gemeinden. 1

Verkehrsrecht: Räumfahrzeuge dürfen über Mittelstreifen hinausragen. 1

 

Verkehrsrecht:  Unzulässigkeit von Radarwarngeräten im Fahrzeug

 Auf öffentlichen Straßen dürfen Radarwarner nicht eingesetzt werden. Wird dennoch ein Verkehrsteilnehmer mit einem entsprechenden Gerät bei einer polizeilichen Kontrolle angetroffen, so darf das Gerät beschlagnahmt und sodann vernichtet werden. Eine Aushändigung des Gerätes muß nicht erfolgen, da verhindert werden soll, daß Verkehrsteilnehmer sich über die entsprechenden Vorschriften hinwegsetzen. Die Straßenverkehrsordnung untersagt seit Anfang 2002 das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen von technischen Geräten, die der Verkehrsüberwachung dienen (VGH Baden-Württemberg - AZ: 1 S 1925/01).

Verkehrsrecht:  Im Bus selber für Halt sorgen

 Stürzt ein Fahrgast, obwohl er mit Bewegungen des Busses zu rechnen hatte, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Im vorliegenden Fall hielt der Bus ruckartig an. Die Klägerin stürzte daraufhin und verletzte sich. Nach ihrer Auffassung hatte der Fahrer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, weswegen der Betreiber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet sei. Da beim Anhalten eines Busses jedoch mit ruckartigen Bewegungen zu rechnen ist, wurde die Klage abgewiesen (OLG Frankfurt - AZ: 1 U 75/01).

 

Verkehrsrecht: Radfahrer stürzt auf glattem Weg – keine Streupflicht der Gemeinden

 Stürzt ein Radfahrer auf glattem Gehweg, so besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Im vorliegenden Fall verursachte der Sturz einer Radfahrerin auf einem unzureichend gestreuten kombinierten Rad- und Gehweg Verletzungen, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen führten. Die zur Lohnfortzahlung verpflichtete Arbeitgeberin verklagte die Gemeinde wegen Verletzung der Streupflicht. Die Klage wurde vom OLG abgewiesen, da die Streupflicht grundsätzlich nicht gegenüber Radfahrern gilt. Eine Streupflicht, die auch den Anforderungen von Radfahrern genügt, ist den Gemeinden nicht zumutbar (OLG Oldenburg - AZ: 6 U 150/02).

 

Verkehrsrecht: Räumfahrzeuge dürfen über Mittelstreifen hinausragen  

 

Autofahrer müssen sich im Winter auf breite Räumfahrzeuge einstellen. Auf schmalen Straßen dürften diese auch über den Mittelstreifen hinausragen. Das Gericht gab der Klage einer Gemeinde statt, deren Unimog im Frankenwald mit einem Auto zusammengestoßen war. Obwohl der Schneepflug etwas mehr als die Fahrbahnmitte eingenommen hatte, muss der Autofahrer die Unfallkosten übernehmen, weil er zum Ausweichen verpflichtet gewesen wäre (LG Coburg - Az: 11 O 780/00).

 

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Stand: 23.05.10