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Straßenverkehrsrecht; Zusammentreffen von Geschwindigkeitsüberschreitung und Vorfahrtsmissachtung bei einem Unfall >>> Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Die kritische Verkehrssituation beginnt dabei für einen Verkehrsteilnehmer dann, wenn die ihm erkennbare Verkehrssituation konkreten Anhalt dafür bietet, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen kann. Gibt der Vorfahrtberechtigte dem Wartepflichtigen allerdings durch einen Verkehrsverstoß (hier Geschwindigkeitsüberschreitung) Anlass, die Wartepflicht (hier infolge der Fehleinschätzung der Geschwindigkeit des Herannahens) zu verletzen, so kann die kritische Verkehrssituation bereits vor der eigentlichen Vorfahrtsverletzung eintreten. Der Schutz des Vertrauens in das verkehrsgerechte Verhalten des anderen kommt regelmäßig demjenigen nicht zugute, der sich selbst über Verkehrsregeln hinwegsetzt, die auch dem Schutz des unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmers dienen (BGH, Urt. v. 25. 3. 2003 - VI ZR 161/02). |
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