Ordnungswidrigkeiten (Bußtaten) - Ermittlungsverfahren - Bußgeldbescheid - Einspruch - Gerichtsverfahren - Urteile

Internetzeitschrift für Ordnungswidrigkeitenrecht und angrenzende Rechtsgebiete (z.B. BGB (Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Reiserecht, Maklerrecht) GmbHG, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht u.a.

Herausgeber und Redaktion: Karl Brenner, Rechtsanwalt, Dozent für Ordnungswidrigkeiten und anderes Recht in der Zuständigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise

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Aus dem Verlagshaus Wißner (owiz 4 - 6 2010)

 

Handbuch für die Lebensmittelkontrolle und Verwaltung

von Raimund Wieser

 

SBN: 3896396951; 2., aktualisierte und erweiterte Auflage; Preis: 22.80 EUR

 

Die Verfolgung lebensmittelrechtlicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Lebensmittelüberwachung und die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten durch die Verwaltungsbehörden ist in der Vollzugspraxis der Länder außerordentlich uneinheitlich.

Auch fehlen weitgehend aktuelle Verwaltungsrichtlinien für die Durchführung von Bußgeldverfahren und die Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften als Strafverfolgungsbehörden.

Dieses Buch möchte daher Möglichkeiten aufzeigen, Straf- und Bußgeldverfahren so zu bearbeiten, dass ein Tatnachweis gegenüber dem Lebensmittelunternehmer und seinen Mitarbeitern als Tätern gerichtssicher gelingt.

Dabei werden folgende Schwerpunkte behandelt:

·       Aufbau lebensmittelrechtlicher Straf- und Bußgeldvorschriften, insbesondere bei Mischtatbeständen

·       Maßnahmen der Lebensmittelüberwachung zur Beweissicherung für das Straf- und Bußgeldverfahren

·       Erlass von Bußgeldbescheiden, insbesondere bei Verstößen gegen EU-Verordnungen

Das Handbuch begleitet damit Lebensmittelüberwachung wie Verwaltung in lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldsachen während des gesamten Verfahrensablaufs.

Zum Autor: Raimund Wieser besitzt als Richter am Amtsgericht langjährige Praxis bei der Verfolgung und Ahndung lebensmittelrechtlicher Verstöße. Als Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule ist er mit der Fortbildung von Lebensmittelkontrolleuren und Bediensteten der Verwaltung befasst. Der Autor ist außerdem Verfasser von Fachbüchern und Kommentaren zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

 

Das Handbuch von Wieser ist – abgesehen von seinem Inhalt, seiner klaren sprachlichen Verständlichkeit, einer Praxisnähe – schon deswegen ein unentbehrliches Buch, weil es wohl ein gleichartiges auf dem Markt nicht gibt: Es bindet Verwaltungsrecht, Bußgeldrecht und Strafrecht zusammen, so wie es in der Rechtspraxis der Lebensmittelüberwachung vorkommt, aber von den „Akteuren“ der Lebensmittelüberwachung vor Ort und von den „Auswertern“ der Ergebnisse der Lebensmittelprüfer, den Bußgeldsachbearbeitern, nicht umgesetzt wird und wegen vielerorts fehlender Regelungen auch nicht geleistet werden kann.

Erstaunlich ist allerdings, warum der Autor die Möglichkeit rechtswidrig erlangte Vermögensvorteile, im Wege der Verfallsanordnung nach § 29a OWiG abzuschöpfen, nicht behandelt.

 

Brenner, RA, Richter  am Amtsgericht. a.D., owiz

 

 

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Stand: 18.03.11